Klimakompetenzzentren | | Nr. 36/23
TOP 18: Die Einrichtung eines Kompetenzzentrums ist genau der richtige Schritt
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
etwa die Hälfte unseres Gesamtenergiebedarfs benötigen wir für die Wärmeerzeugung. Das zeigt, wie groß die Herausforderung ist, unsere Wärmeversorgung klimaneutral umzubauen. Das gute ist dabei, wir haben es erkannt und arbeiten bereits an weiteren Lösungen.
Im Energiewende- und Klimaschutzgesetz haben wir festgelegt, dass beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage in älteren Gebäuden mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken sind.
Die Bundesregierung geht noch einen Schritt weiter und will den Anteil dafür ab dem Jahr 2025 auf 65 Prozent anheben. Während es in Neubauten oftmals leichter ist, eine entsprechende Wärmeversorgung einzuplanen, sind Lösungen für bestehenden Gebäuden gleichermaßen anspruchsvoll wie vielfältig.
Nun ist im Energiewende- und Klimaschutzgesetz bereits verankert, dass zunächst die größeren Kommunen in Schleswig- Holstein eine kommunale Wärmeplanung erstellen.
Denn im Energiewende- und Klimaschutzgesetz ist bereits verankert, dass zunächst die größeren Kommunen eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Dabei geht es um Möglichkeiten, Potentiale und die Erstellung eines Gesamtkonzepts für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Um dies zu ermöglichen und die Kommunen zu unterstützen, beantragen wir ein Kompetenzzentrum für eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
Das Kompetenzzentrum unterstützt die Kommunen, aber auch die privaten Akteure bei ihren Aufgaben und bildet zudem eine Schnittstelle zum Kompetenzzentrum für die kommunale Wärmewende des Bundes. Wir möchten auch, dass das Kompetenzzentrum möglichst schnell einsatzfähig wird, daher regen wir an, dass dies innerhalb bereits vorhandener Strukturen entsteht.
Es sind viele Themen zu beachten wie:
- die Wärmeplanung
- Quartiers- und Stadtteilskonzepte
- Das Einbeziehen von vorhandenen Wärmequellen aus nicht vermeidbarer Abwärme aus Gewerbe oder Industrie oder Erneuerbaren Energien, aus Biogasanlagen
- Weiter geht es um Flächen, Orte und Trassen für Erzeugungsanlagen,Leitungen, Speicher, Heizzentralen, Erschließung von Umweltquellen und weiterem.
Das Schaffen von Wärmenetzen wird dabei eine große Aufgabe. Daher haben wir auch da bereits reagiert und ergänzend zu den Bundesprogrammen auch dafür ein Förderprogramm auf den Weg gebracht.
Zusätzlich fördern wir im Förderprogramm: „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“:
- unter anderem den Anschluss an ein Wärmenetz
- das Installieren einer Wärmepumpe
- Biomasseheizungen oder
- Solarkollektoren-Anlagen.
Die Aufgabe hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist gewaltig. Und weil es so ist, haben wir bereits begonnen.
Der nächste Schritt, die „Einrichtung des Kompetenzzentrums für eine klimaneutrale Wärmeerzeugung“ ist jetzt genau der richtige, um unsere Kommunen und privaten Akteure tatkräftig bei der Wärmewende zu unterstützen.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit, ich beantrage die Abstimmung in der Sache.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel