Veranstaltungsbranche | | Nr. 343/20
TOP 17: Veranstaltungen verantwortungsvoll ermöglichen
Hartmut Hamerich MdL äußerte sich heute im Plenum zum Thema „Alarmstufe Rot – Veranstaltungsbranche retten“
„Veranstaltungen lassen sich aufgrund der Corona-Verordnungen aktuell nicht oder nicht wirtschaftlich durchführen. Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung werden grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Aber große Teile der Veranstaltungsbranche, ein Wirtschaftszeig mit circa 1,5 Millionen Beschäftigen und einem Umsatz von etwa 130 Milliarden Euro im Jahr in Deutschland stehen aufgrund dieser Einschränkungen vor dem wirtschaftlichen Aus“, so Hamerich.
Zwar würden in den Corona-Verordnungen meist grundsätzlich folgende Parameter gleich umgesetzt: Mindestabstände von 1,5 Metern, Hygienekonzept für alle Arten von größeren Veranstaltungen und Messen und Nachverfolgbarkeit in unterschiedlicher Form.
Unterschiedlich umgesetzt würden dagegen folgende Parameter: Sicherheitsniveau / Vorgaben / Grenzwerte; Art der Umsetzung / Struktur und Details der Verordnungen;
Mitunter wöchentliche Aktualisierung und Veränderung der Vorgaben und Strukturen; Betrachtung der Thematik geschlossene Räume / im Freien; Vorgaben zum Datenschutz;
Erleichterungen bei Maßnahmen, die auf den Websites der Behörden in den einzelnen Bundesländern stehen, finden sich nicht aktualisiert in den Corona-Verordnungen.
Als weitere Herausforderungen sieht Hamerich, dass zwischen den verschiedenen Veranstaltungsformen wird nicht unterschieden werde, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob eine Veranstaltung im Innen- oder Außenbereich stattfinde. „Es gelten vielmehr grundsätzliche starre Obergrenzen zur zulässigen Besucherzahl. Auch den Möglichkeiten für unterschiedliche spezielle Maßnahmen zur Hygiene, zum Abstandsgebot oder zur Belüftung tragen die Verordnungen nicht Rechnung. Es ist typisch für jede Veranstaltung, dass sie einen zeitlichen Vorlauf beziehungsweise eine Planungsphase braucht. Diese kann je nach Veranstaltungstyp Monate bis mehrere Jahre benötigen“, stellt der Abgeordnete fest.
Auch aus diesem Grund brauche die Veranstaltungswirtschaft sichere Aussichten und einen klaren zeitlichen Fahrplan. Da Bundesländer sehr unterschiedlich vorgehen würden, seien Tourneeproduktionen oder Veranstaltungsreihen durch mehrere Bundesländer fast unmöglich oder nur mit immensem Aufwand und vor allem nicht kostendeckend umsetzbar.
Starre Obergrenzen mit Besucherzahlen, die für alle Veranstaltungen gelten würden, seien zu undifferenziert.
Die jeweils unterschiedlich große Veranstaltungsfläche müsse bei Bewertungen zwingend mit einbezogen werden. Es müsse aber möglich sein, auch größere Formate und Besucheranzahlen unter Einhaltung aller Vorgaben umzusetzen. Um der Branche eine Perspektive zu bieten und bei Teilnehmern und Besuchern Vertrauen zu schaffen brauche es daher eine Öffnungsstrategie.
„Ein erster, wichtiger Schritt wäre eine Vereinheitlichung der stark unterschiedlichen Corona-Regeln der einzelnen Bundesländer. Vorbild könnte die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) sein. Die beteiligten Verbände stehen bereit, an der Erarbeitung tragfähiger Konzepte mitzuwirken und Politik und Behörden mit fachlichem Know-how zu unterstützen“, so der Abgeordnete abschließend.
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Max Schmachtenberg
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