Landesverfassung | | Nr. 447/19
TOP 16: Populismusantrag erster Güte
Anrede,
leider liegt uns heute einmal mehr ein Populismusantrag erster Güte in Form eines Änderungsvorschlages der Landesverfassung von der AFD vor, der inhaltlich so schlecht begründet ist, dass er einer intensiveren Behandlung hier nicht würdig ist. Ich werde mich daher kurzfassen:
Sie stellen hier den Antrag auf Änderung der Landesverfassung, um eine konsequente Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und dessen Verankerung auf landesgesetzlicher Ebene vor diesem Hintergrund den Föderalismus in Deutschland zu stärken. Diese Forderung ist allerdings seit Bestehen der Lissabonner-Verträge der EU gelebte Praxis.
Ich fragen Sie, wo Sie denn gewesen sind, wenn wir uns im Europaausschuss konkret mit Prüfungsfragen der Subsidiarität bei Richtlinienentwürfen der EU befassen? Sogar Sondersitzungen des Ausschusses haben dazu stattgefunden. Die Zuarbeit und der Austausch zwischen Landesregierung und Landtag sind exzellent und ausführlich im Parlamentsinformationsgesetz § 9 geregelt. Ich zitiere aus Absatz 1: „Das fachlich zuständige Ministerium unterrichtet den Landtag unverzüglich schriftlich über alle Vorhaben im Rahmen der EU, die für das Land von erheblichen landespolitischer Bedeutung sind und wesentliche Interessen des Landes unmittelbar berühren und gibt im unmittelbar Gelegenheit zur Stellungnahme. „Auch weitere Einzelheiten zu Verfahrensfragen bis zur Behandlung im Bundesrat und zur Klage beim Europäischen Gerichtshof sind detailliert festgeschrieben. Und das Verfahren ist nicht nur juristisch im Gesetz formuliert, sondern wird seit Jahren auch aktiv gelebt. Als Beispiel verweise ich auf das Beispiel der geplanten Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen der Wasserversorgung, bei der eine Privatisierung der Wasserversorgung befürchtet wurde. Hier haben die Subsidiaritätsbedenken der Länder und die Europäische Bürgerinitiative mit rund eineinhalb Millionen Unterschriften diese Richtline gekippt.
Ihr Vorschlag hier ist also völlig überflüssig und wird in der Praxis schon lange gelebt.
Die eigentliche Zielsetzung des Antrages ist aber nicht die mögliche Beteiligung der Parlamente und auch der Bürger in der EU. Hier zeigt sich die AFD einmal mehr als Wolf im Schafspelz.
Ihre eigentliche Zielsetzung ist die Abschaffung der EU, wie wir sie heute kennen. Sie wollen nicht die EU reformieren. was wir, die CDU und auch die anderen Fraktionen in diesem Haus, wollen.
Sie wollen nicht das Europaparlament stärken, was wir wollen. Sie wollen das Europaparlament abschaffen und haben dieses ja schon vor der Europawahl als Ziel ausgerufen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an ihre unsäglichen Äußerungen in diesem Haus zum Brexit.
Sie sind Anti-Europäer erster Güte. Sie setzen auf Nationalstaaten. Sie setzen leichtfertig Wohlstand, Freizügigkeit, Währung aufs Spiel. Sie haben nichts aus der Geschichte gelernt. Sie würden bei Erfolg ihrer Vorhaben das Wichtigste, was unsere Väter politisch erreicht haben, unseren Frieden in Europa gefährden. Das ist nicht unsere Politik. Wir verurteilen ihre Ziele auf das Schärfste. Wir wollen Europa weiterentwickeln und nicht zerstören. Deshalb lehnen wir die Pläne der AFD ab.
Ich beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfes federführend in den Innen- und Rechtsauschuss und mitberatend in den Europaausschuss.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel