Bildung | | Nr. 294/24
TOP 16: Experimentierklausel: Ein Katalysator für die Schulentwicklung
Es gilt das gesprochene Wort!
„Nichts ist so beständig wie der Wandel.“ Dieser bekannte Aphorismus des griechischen Philosophen Heraklit hat zwar schon 2500 Jahre auf dem Buckel, an seiner Gültigkeit aber nichts verloren.
Im Gegenteil: Unsere Gegenwart ist geprägt von einer selten zuvor gekannten Dynamik. Technologien entwickeln sich rasant weiter, Berufe, die gestern noch sicher erschienen, verändern sich oder verschwinden ganz. Wir sehen uns mit neuen Herausforderungen konfrontiert, die wir uns vor wenigen Jahren noch nicht hätten vorstellen können.
In einer solchen Welt muss auch die Schule – als Spiegel der Gesellschaft – in der Lage sein, flexibel, mutig und innovativ zu agieren.
Genau hier setzt die Experimentierklausel an, die wir in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht haben. Eine echte Erfolgsgeschichte und absolut einzigartig in Deutschland!
Nun wollen wir mit dem Bericht des Ministeriums einen ersten Blick auf die kreativen Ideen werfen, die unsere Schulen entwickelt haben und gerade erproben.
Lassen Sie mich aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal etwas genauer ausführen, warum es so wichtig, dass wir unseren Schulen Freiräume zum Experimentieren geben?
1. Jede Schule ist anders. Jede Schülerschaft hat ihre eigenen Bedürfnisse, Stärken und Schwächen. Standardlösungen sind in vielen Bereichen hilfreich, doch sie reichen nicht immer aus, um auf die vielfältigen Herausforderungen in den einzelnen Schulen angemessen einzugehen. Die Experimentierklausel gibt den Schulen den nötigen Spielraum, um auf diese individuellen Bedürfnisse besser reagieren zu können. Sie erlaubt es den Schulen, maßgeschneiderte Lösungen für ihre ganz eigene Situation zu finden.
2. Fortschritt entsteht durchs Ausprobieren: „Einfach mal machen!“ lautet das Motto. Innovation kommt nicht aus dem Nichts – sie entsteht durch Trial and Error, durch Versuch und Irrtum.
3. Schulen brauchen die Freiheit, neue Unterrichtsmodelle, alternative Formen des Lernens oder der Leistungsbewertung zu erproben. Fehler dürfen dabei nicht als Scheitern gewertet werden, sondern als Chance, daraus zu lernen und weiter voranzukommen.
Die Schule der Zukunft ist kooperativ und vernetzt. Die Experimentierklausel fördert genau das: den Austausch von Ideen zwischen Schulen, die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und das Erproben von Projekten, die über den Schulalltag hinausgehen.
Deutlich über 200 Schulentwicklungsideen von rund 150 Schulen sind beim Ministerium eingegangen. Die Spannweite ist dabei enorm – manche Experimentierideen reichen von 3 Wochen, andere erstrecken sich über 7 Jahre. Ähnlich heterogen sieht es bei der Experimentierfreude der Schulen selbst aus: Manche habe eine Idee eingereicht, andere gleich 9!
Alle Ideen wurden wie folgt kategorisiert:
Kategorie A) Ideen, die unmittelbar und ohne Genehmigung der Schulaufsicht sofort durchführbar sind.
Kategorie B) Ideen, die mit besonderer Erlaubnis oder Anpassung der Verordnungs- oder Erlasslage durchführbar sind.
Kategorie C) Ideen, die aufgrund höherrangigen Rechts leider nicht umgesetzt werden können, z.B. wenn die Ideen abschlussgefährdend sind.
Die Schulaufsicht agiert dabei nicht als Bremser oder Verhinderer, sondern als Möglichmacher. So berät sie zum Beispiel Schulen, wie aus einem Projekt der Kategorie C eines der Kategorie B werden kann.
Mehr Lesezeit, fächer- und jahrgangsübergreifender Projektunterricht oder ein konfessionsübergreifender Religionsunterricht in den Jahrgangsstufen 5-7: Das sind nur drei Beispiele, wo Schulen in Schleswig-Holstein derzeit zu Laboren werden, an denen an der Schule von morgen geforscht wird.
Dazu kommen Projekte zur Stärkung der Selbstkompetenz, Eigenlernzeit, modifizierte Leistungsbewertungen, Umsetzung der Kontingentstundentafel in Epochen und und und.
Kurz: Ein echter Katalysator für die Schulentwicklung und ein tolles Signal an unsere Schulleitungen: Wir vertrauen euch, ihr habt die Freiheit, die ihr braucht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Forschergeist kann auch uns hier im Landtag nur weiterbringen. Schauen wir uns die Schulentwicklungsimpulse genau an und ziehen wir die richtigen Schlüsse aus einer Schulentwicklung, die sich an der Basis beweist.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel