sexualisierte Gewalt gegen Kinder | | Nr. 150/22
TOP 14: Es ist unsere Verantwortung die Kinder zu schützen
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
wohl kaum ein Verbrechen macht uns dermaßen sprachlos und fassungslos wie die sexualisierte Gewalt gegen Kinder, deren Dimension wir leider gar nicht richtig abschätzen können.
Für mich als Vater ist es unbegreiflich, wie Menschen Kindern womöglich sogar ihren eigenen Kindern so viel unermessliches und unvergessliches Leid antuen können und eine Seele bereits in jungen Jahren auf eine solche beschämende Art und Weise verletzen können.
Meine Damen und Herren,
„die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Artikel 1 unseres Grundgesetzes spricht eine deutliche Sprache. Auch in unserer Landesverfassung finden sich im Artikel 10 Absatz 3 deutliche Worte: „Kinder und Jugendliche sind Träger von Rechten. Sie haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, auf Bildung, auf soziale Sicherheit und auf die Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.“
Diese Verfassungsaufträge, meine Damen und Herren, müssen wir ernst nehmen. Es ist daher eine der zentralen staatlichen Aufgaben, unsere Kinder vor jeglicher Art von Gewalt zu schützen. Es ist unsere Aufgabe, es ist unsere Verantwortung die Kinder zu schützen.
Dies gelingt leider nicht immer. Die Missbrauchskomplexe von Lüdge und Wermelskirchen haben uns dies schonungslos vor Augen geführt und sind vermutlich oft nur die Spitze des Eisberges. Deshalb müssen wir den Fahndungsdruck gegenüber den Täterinnen und Täter sowohl in der realen Welt als auch insbesondere im Internet erhöhen. Gerade im Internet darf Datenschutz kein Täterschutz sein. Und es gilt, die Täter mit aller Härte unseres Rechtes zu bestrafen. Dies sind wir den betroffenen Kindern und Jugendlichen schuldig.
Damit komme ich zu dem Antrag des Kollegen Harms, der genauso wie ich am 19. Mai an der GdP Veranstaltung zum Thema „Missbrauch von Kindern – Belastungen und Herausforderungen in der Fallbearbeitung“ teilgenommen hat. Ich erinnere mich auch gut an die Podiumsdiskussion, die wir gemeinsam mit dem Kollegen Kürschner und unserem ehemaligen Kollegen Rother geführt haben. Insbesondere erinnere ich mich an die große Einigkeit, die wir bei diesem Thema hatten, denn dieses Thema taugt nicht zum politischen Streit. Deshalb halte ich den Antrag der SSW-Fraktion im Kern auch für richtig. Der Antrag spricht die personelle Ausstattung, die Sachausstattung, die Gesundheitsprävention und die Wertschätzung an. Im Grunde ist der Antrag eine Zusammenfassung des GdP-Positionspapiers zu diesem Thema.
Schaut man in unseren Koalitionsvertrag so ist schnell zu erkennen, dass Sie mit diesem Antrag durch offene Türen gehen und das Thema bereits ganz oben auf der Agenda der Koalition und damit der neuen Landesregierung steht. Im Koalitionsvertrag haben wir uns klar bekannt, die Landespolizei im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen personell und materiell zu stärken. Dazu gehört beispielsweise die Beschäftigten bei der Auswertung der beschlagnahmten Datenträger durch einen flächendeckenden Einsatz von Bilderkennungssoftware zu entlasten und die psychologische Begleitung durch individuelle Gesundheitsfürsorge- und Nachsorgeangebot zu stärken. Und wir werden eine Cyper-Hundertschaft aufstellen, in der wir Experteninnen und Experten aus verschiedenen Bereichen insbesondere aus der IT zusammenführen, um mit diesem gebündelten Knowhow noch besser gegen Kriminalität im Internet vorgehen zu können.
Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist aber nicht nur ein polizeilicher Kampf, sondern er muss in allen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen, in Vereinen, Verbänden, Bildungseinrichtungen und Kirchen geführt werden. Dazu bedarf es einer Gesamtstrategie zur entschlossenen und entschiedenen Bekämpfung dieser unerträglichen Kriminalität. Diese gilt es nun von Seiten der Landesregierung zu erarbeiten.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich abschließend noch ein Wort an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Polizei und Justiz, die in diesem Kriminalitätsfeld tätig sind, richten. Uns allen, und ich glaube, ich darf dies im Namen aller sagen: Uns alle eint der große Respekt und die große Dankbarkeit, dass sie diesen schwierigen Job ausüben. Dies ist nicht selbstverständlich. Sie haben unsere Wertschätzung und wir werden alles dafür tun, dass sie erfolgreich ermitteln können und dabei gesund bleiben.
Meine Damen und Herren,
nachdem die SPD jetzt auch mit ihrem Antrag durch unsere geöffnete Tür durchgeht, sollten wir dieses wichtige Thema mit der Landesregierung im Ausschuss intensiv beraten.
Viele Dank
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel