Pflanzenschutzmitteln | | Nr. 254/22
TOP 14: EU-Pläne zu Pflanzenschutzmitteln müssen grundlegende überarbeitet werden
Die Rede ist zu Protokoll gegeben worden!
Sehr geehrte Landtagspräsidentin,
liebe Abgeordnete,
sehr geehrte Gäste,
im Rahmen des Green-Deal und der Farm-to-Folk Strategie hat die EU schon in den Jahren 2019 und 2020 einen Rahmen für die zukünftige Ausgestaltung der Agrarpolitik abgesteckt. Es heißt darin u.a., dass die Produktivität und die Bodenfruchtbarkeit erhalten werden, Landwirte ein gerechtes Einkommen erzielen und Lebensmittel nachhaltig zu angemessenen Preisen erzeugt werden sollen.
Aber wie soll dies geschehen? Einiges ist bereits geregelt oder in der Ausgestaltung, aber sehr vieles hängt noch in der Schwebe.
Nun hat die EU-Kommission einen Vorschlag über die europaweit einheitliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt. Grundsätzlich zu begrüßen ist hierbei, dass einheitliche Regelungen innerhalb der EU geplant sind. In den Mitgliedsstaaten gibt es aktuell sehr unterschiedliche Regelungen. Dies führt neben der Wettbewerbsverzerrung auch zu Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher, die davon ausgehen, dass Produkte aus der EU nach den hier gültigen hohen Standards produziert wurden.
Was aber an dem von der EU vorgelegten Vorschlag kritisch gesehen werden muss, ist, dass die Pläne viel zu weitreichend und auch viel zu willkürlich sind.
So hat insbesondere die Begrifflichkeit „ökologisch sensible Gebiete“ für große Verunsicherung und Sorge in der Branche geführt. Es kann nicht sein, dass ein großer Teil der Landfläche als „ökologisch sensibel“ eingestuft und eine Bewirtschaftung damit stark eingeschränkt oder gar unmöglich gemacht wird. Insbesondere vor den aktuellen Herausforderungen in allen Bereichen ist eine pauschale auf Nullsetzung von Pflanzenschutzmaßnahmen in großen Teilen des Landes nicht akzeptabel. Es ist nicht nur nicht hinnehmbar, dass eine solch weitreichende Auflage aus Brüssel kommt, ohne dass sich die einzelnen Gebietstypen und Gebiete angesehen werden.
Wofür wurden denn Gebietstypen und Erhaltungsziele definiert?
Wofür wurden denn Maßnahmenpläne geschrieben?
Doch nicht dafür, dass von weit weg jemand kommt, ohne das Gebiet zu kennen und sagt: „Das und das und das ist jetzt verboten!“
Das ist sicherlich keine vertrauensschaffende Maßnahme. Damit erreiche ich genau das Gegenteil. Ich brauche keine Glaskugel, um zu erahnen, wie die Stimmung bei einer möglichen nächsten Gebietsausweisung sein wird. Und dann ist es egal, um was für ein Gebiet es sich handelt, dann ist das Vertrauen ist verspielt.
Daher bedarf es einer fachlichen Betrachtung und eine klare Definition welche Gebiete gemeint sind und inwieweit damit verbundene Einschränkungen die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen beeinträchtigen.
Neben dieser Befürchtung steht aktuell als viel wichtigeres Thema aber die Versorgungssicherheit im Fokus. Flächen die hier aus der Produktion fallen oder auf denen wesentlich weniger produziert wird, verlagern sich.
Produkte, ob Lebensmittel oder Energie, die hier nicht produziert werden, werden anderswo produziert. Und dies trifft alle Betriebstypen, ob Futterbau, Marktfrucht oder Energieerzeugung, ob konventionell oder ökologisch. Besonders betroffen wären auch Obst, Gemüse, Kartoffeln und Baumschulen. Für diese Betriebszweige wird es noch schwerer. Und hier importieren wir bereits viele Produkte aus aller Welt, produziert unter Bedingungen in Umwelt-, Klima- und Arbeitnehmerschutz, die wir nicht mehr beeinflussen können. Dies würde sich noch ausweiten und neue Abhängigkeiten, mit all den damit verbundenen Problemen, schaffen.
Der richtige Weg ist, den Verbrauch von Pflanzenschutzmitteln durch effizientere Nutzung der Wirkstoffe, technischen Fortschritt und kompetente Bildung und Beratung zu senken. Das ist gut für die Umwelt, spart Ressourcen und gewährleistet die Versorgungssicherheit.
Der von der EU vorgelegte Entwurf kann so nicht hingenommen werden und aus diesem Grund möge sich die Landesregierung für eine grundlegende Überarbeitung einsetzen.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel