Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche | | Nr. 362/21
TOP 14: Gesetzliche Grundlage im Rahmen der Regelungen des Jugendförderungsgesetzes dringend nötig!
Rede zu Protokoll gegeben!
Anrede,
Wir erinnern uns alle an den Fall Friesenhof.
Eine Forderung aus dem „Friesenhof Untersuchungsausschuss“ war, dass Kinder und Jugendliche in Jugendhilfeeinrichtungen gehört werden müssen, um Ihre Rechte wahrzunehmen und sich in eigener Sache Gehör verschaffen können müssen.
Mit einem eigenen Recht auf Beteiligung.
Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe werden oft als relativ abgeschottete Systeme wahrgenommen, in die Außenstehende nur wenig oder kaum Einblick haben.
Deswegen ist es umso wichtiger, dass Interessenvertretungen auf Probleme und andere Belange der Kinder und Jugendlichen aufmerksam machen.
Dazu fehlte bislang die Rechtsgrundlage im SGB VIII. Durch den neu eingeführten Paragraphen 4a wurde nun eine Rechtsgrundlage für selbst organisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung geschaffen.
Dieses ist die erforderliche Basis, um Landesweite Interessenvertretungen für Kinder und Jugendliche, die in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien leben, einzurichten.
Dazu brauchen wir eine neu zu schaffende, gesetzliche Grundlage auf Landesebene im Rahmen der Regelungen des Jugendförderungsgesetzes.
Wir sollten dieses Recht auch möglichst rasch umsetzen, denn in Schleswig-Holstein leben überdurchschnittlich viele junge Menschen in Heimen der stationären Jugendhilfe, die darauf warten, ihre gesetzlichen Rechte wahrzunehmen, sich in ihrem Schutz zu stärken und um sich zu vernetzen.
Sie alle sind Experten und Expertinnen in eigener Sache, die nun eine Rechtsgrundlage haben werden, sich einzumischen und aktiv zu beteiligen.
Ziel ist eine landesweite Interessenvertretung für die rund 6.500 Kinder und Jugendliche in Eirichtungen der stationären Jugendhilfe.
Deswegen ist es wichtig für uns, so eine Vertretung zu schaffen, wie es sie auch bereits in NRW, Bayern, Brandenburg, Hessen und nun auch in Rheinland-Pfalz gibt.
Es ist sinnvoll, die in den anderen Bundesländern gemachten Erfahrungen und Modelle aufzugreifen, um so einen guten Start auch hier bei uns zu ermöglichen.
Enorm wichtig ist, dass es eine hohe Akzeptanz bei den Kindern und Jugendlichen und natürlich auch bei den öffentlichen Stellen gibt.
Deswegen ist es angebracht, so ein neues Gremium nicht unmittelbar beim Land anzusiedeln und zumindest bei der Organisation und Begleitung der Selbstvertretung auch die Freien Träger einzubinden.
Die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen für diese notwendigen Beteiligungsform von Kindern und Jugendlichen müssen bereitgestellt und finanziert werden.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel