Versorgungssicherungsfond | | Nr. 62/24
TOP 13: Versorgungssicherungsfonds ist pragmatische Starthilfe
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Versorgungssicherungsfonds Schleswig-Holstein ist in der vergangenen Legislaturperiode von der Jamaika-Koalition angepackt und realisiert worden. Es ist ein Fonds für die Gestaltung innovativer, regionaler Versorgungsansätze. Er ist nicht nur eine Starthilfe für neue Versorgungswege, sondern auch ein Katalysator für Kooperationen.
Es gibt immer wieder viele spannende, neue Ideen, wie man die medizinische Versorgung in unserem Bundesland verbessern kann. Diese Ideen zur Versorgungsverbesserung können natürlich viel leichter in die Regelversorgung übernommen werden, wenn man den Kostenträgern, also hauptsächlich den Krankenkassen, an den praktischen Beispielen durch erfolgreiche Projekte zeigen kann, dass die Ideen schlicht und einfach funktionieren.
Der Versorgungssicherungsfonds gibt das erforderliche Kapital, damit aus einer Idee zunächst ein befristetes Projekt werden kann. Der Fonds gibt also ganz pragmatisch Starthilfe.
Das Urteil zum Fonds ist fraktionsübergreifend positiv, und auch alle wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen in unserem Land urteilen entsprechend. Geistiger Vater des Fonds war Heiner Garg und ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich auch im Namen meiner Fraktion dafür bedanken:
Das war eine wirklich gute Idee und die tatsächliche Umsetzung durch die Jamaika-Koalition ein kluger Schritt.
Nun haben wir einen Haushaltsentwurf vorliegen, in dem der Haushaltsposten 2024 für den Versorgungssicherungsfonds im Vergleich zum Jahr 2023 um etwa die Hälfte reduziert wird. Natürlich ergibt sich in so einer Situation zunächst immer die berechtigte Frage:
Wären durch die Kürzungen laufende Projekte des Versorgungssicherungsfonds gefährdet?
Die Antwort lautet ganz eindeutig nein. Aus dem Versorgungssicherungsfonds wurden 2022 Mittel in tatsächlicher Höhe von 2,05 Millionen Euro für Projekte ausgezahlt. In 2023 waren es 2,187 Millionen Euro Zahlungen.
Der Haushaltsansatz hingegen ist viel höher:
2023 waren es 5,95 Millionen Euro, also standen rund 3,7 Millionen Euro mehr zur Verfügung, als ausgegeben wurden. Der gekürzte Haushaltsansatz 2024 sieht aktuell 3,073 Millionen Euro vor, was rund 900.000 Euro über dem tatsächlichen IST von 2023 liegt. Nun stellt sich die Frage, warum wird bei diesem Zukunftsfonds gekürzt?
Leider sind die globalen Rahmenbedingungen aktuell mehr als ungünstig:
Wir haben ein gewaltiges Haushaltsdefizit. In diesem Jahr müssen insgesamt 100 Millionen Euro eingespart werden, während gleichzeitig zum Beispiel Gehälter und Energiekosten deutlich steigen. Das ist politische Realität. Vom Bund können wir keine Hilfe erwarten, ganz im Gegenteil:
Wie zum Beispiel bei den Sprachkitas überlässt der Bund den Ländern die Finanzierung wichtiger Aufgaben. Im Gesundheitsbereich sehe ich hier insbesondere bei den Folgekosten der aktuellen Krankenhausreform - bei strukturellen Veränderungen - das Risiko von gewaltigen finanziellen Belastungen auf das Land zukommen.
Zurück zum Landeshaushalt 2024:
Alle Bereiche, auch der Gesundheitsbereich, müssen einen Beitrag zur Einsparung der 100 Millionen Euro leisten. Ein Großteil der Ausgaben im Gesundheitsbereich, genauer im Einzelplan 09, sind gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben.
Bei diesen Ausgaben kann de facto nicht gespart werden. Zulässiges Einsparpotential gibt es lediglich bei den freiwilligen Ausgaben, die im Verhältnis allerdings ein sehr geringes Gesamtvolumen ausmachen.
Der Versorgungssicherungsfonds zählt zu den freiwilligen Ausgaben des Landes. Ginge es nur darum, Innovationen im Gesundheitswesen zu stärken, würde ich liebend gern noch mehr Geld in den Versorgungssicherungsfonds stecken als 2023 geschehen, aber wir unterliegen gewaltigen haushaltspolitischen Herausforderungen, die in den kommenden Jahren noch gravierender werden.
Ich beantrage daher die Überweisung in den Finanzausschuss.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel