Landeswassergesetz | | Nr. 330/24
TOP 12: Wasser ist Leben, Wasser ist lebenswichtig, aber Wasser kann auch lebensgefährlich werden.
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Landtagspräsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Schleswig-Holstein ist das Land zwischen den Meeren. Schleswig-Holstein hat eine Küstenlinie von über 1.100 km, 30.000 km Flüsse und Bäche und unzählige kleine Gräben und Grüppen. Ein Drittel Schleswig-Holsteins sind Niederungsgebiete und wir haben eine durchschnittliche Niederschlagsmenge von 800 mm. Es geht hier um Wasser. Wasser ist Leben, Wasser ist lebenswichtig, aber Wasser kann auch lebensgefährlich werden.
Der Blick in unsere Vergangenheit zeigt, wie wichtig der Umgang mit dem Wasser, der Wasserhaushalt, die Be- und Entwässerung, aber auch der Küstenschutz schon immer war.
Aus diesem Grund gibt es schon lange gesetzliche Regelungen für den Wasserhaushalt, die in regelmäßigen Abständen den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden müssen.
Blickt man auf das letzte Jahr und das verheerende Ostseehochwasser sieht man schnell, dass die Zeit für eine weitere Anpassung gekommen ist.
Mit dem vorgelegten Entwurf der Novellierung des Landeswassergesetzes haben wir viele Regelungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und Schwerpunkte bei den wichtigen Herausforderungen unserer Zeit gesetzt.
Der Küstenschutz ist hierbei von herausragender Bedeutung. Die Einführung des überragenden öffentlichen Interesses für Maßnahmen des Küstenschutzes und nur für den Küstenschutz wird uns resilienter machen vor Extemwetterereignissen und auch den Folgen des zu erwartenden Meeresspiegelanstieges.
Einen weiteren Schwerpunkt legen wir auf unsere Häfen, sie sind die Knotenpunkte an unseren Küsten und brauchen besondere Aufmerksamkeit. Auch bei Maßnahmen an unseren Häfen wollen wir das überragende öffentliche Interesse für klar definierte Fallkonstellationen festschreiben. Hierzu gehören neben Maßnahmen des Klimaschutzes besonders die Versorgung der Inseln und Halligen, denn sie sind ebenfalls von Häfen abhängig. Ebenfalls unter diese Regelung sollen die Fälle der Landes- und Bündnisverteidigung fallen. Diese Entscheidung ist nicht leichtfertig getroffen worden, unter den aktuellen weltpolitischen Gegebenheiten ist dies schlicht eine Notwendigkeit.
Wir wollen auch nicht verschweigen, dass wir planen die Landeswasserabgabe anzuheben. Diese Mittel sollen für die wichtige Aufgabe des Küstenschutzes genutzt werden. Hier stehen wir in den nächsten Jahren vor enormen Herausforderungen, auch monetär. Dabei ist es uns wichtig, dass wir die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins nicht über Gebühr belasten. Daher ist die Anhebung sehr moderat vorgesehen und belastet einen Durchschnittshaushalt mit ca. 5,00 € im Jahr. Nicht im Monat, im Jahr. Im Übrigen ist das die erste Änderung der Landeswasserabgabe seit der inflationsbedingten Anhebung im Jahr 2014.
Das wir neben den genannten Themen auch noch weitere Änderungen, insbesondere bei der Wasserversorgung und Entwässerung durchführen, ist nur folgerichtig.
Zum Beispiel werden wir die Kommunen durch Bereitstellung von Starkregenkarten unterstützen, um potentielle Überschwemmungsgebiete identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
Auch den Vorrang der Versickerung von Niederschlagswasser in Neubaugebieten wollen wir festschreiben, aber natürlich nur, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
Und auch die Bürokratievereinfachung hat den Weg in die Novellierung gefunden. Kleinere bauliche Anlagen an Deichen, wie Bänke, sollen nur noch der Anzeige- und nicht der Genehmigungspflicht unterliegen. Bei Planfeststellungsverfahren sollen Anhörungen bei Bedarf durchgeführt werden, um langwierigen Verfahren ohne Beteiligung zu umgehen.
Um die Verfahren des Küstenschutzes zukünftig effektiver zu machen, wird den Beteiligten die Möglichkeit eröffnet einen Projektmanager hinzuzuziehen. Dieses kennen wir bereits aus anderen Bereichen und wissen von den positiven Effekten für alle Beteiligten.
An diesen Beispielen können Sie sehen, dass wir bei der Novellierung des Landeswassergesetzes mit Augenmaß auf die Bedürfnisse aller Beteiligten eingegangen sind, und ich freue mich auf die Diskussionen und das nun folgende mündliche Anhörungsverfahren im Ausschuss.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel