Teilhabe | | Nr. 251/19
(TOP 10) Für ein Mehr an Selbstbestimmung
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste!
Menschen mit Behinderung wollen genauso leben wie nicht behinderte Menschen auch. Allen Menschen müssen wir die Möglichkeit zugestehen und eröffnen, ein in jeder Hinsicht erfülltes Leben zu führen.
Das ist ein Grundbedürfnis - und ein Jeder hat ein Recht darauf – im wahrsten Sinne des Wortes.
Dabei ist es vor allem auch eine ganz wesentliche Aufgabe der politisch Verantwortlichen, aktiv an der Gleichbehandlung für Menschen mit Behinderung mitzuwirken und die Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Das ist der CDU-Fraktion und mir als fachpolitischer Sprecherin für Menschen mit Behinderung gleichermaßen wichtig.
Das im Dezember 2016 auf Bundesebene verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung – das Bundesteilhabegesetz – stellt in vielen Bereichen einen Systemwechsel dar.
Es ist eine Reform, die einen insgesamt sehr umfassenden Umstellungsprozess in den Ländern und Einrichtungen erfordert.
Bereits mit dem 1. Teilhabestärkungsgesetz wurden die maßgeblichen landesgesetzlichen Ausführungsbestimmungen geregelt.
Es wurden: die Träger der Eingliederungshilfe bestimmt, die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung von Menschen mit Behinderung bei der Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge geregelt, eine Arbeitsgemeinschaft zur Begleitung der Umsetzung des Rechts der Eingliederungshilfe geschaffen – die im Übrigen auch im TSG II verankert wird und ein anlassunabhängiges Prüfrecht für die Träger der Eingliederungshilfe sowie die landesrechtliche Zuordnung der Trägerschaft an die Kreise und kreisfreien Städte geschaffen.
Unsere Kommunen leisten eine kontinuierliche und verlässliche Arbeit vor Ort. Daher macht es auch Sinn und daher war es auch richtig, die Eingliederungshilfe in kommunaler Zuständigkeit zu belassen.
Das Land ist sich insofern auch der enormen Verantwortung und neuen Herausforderungen bewusst, daher soll – der Minister erwähnte es – vor allem mit Blick auf die Finanzierung eine Einigung diesbezüglich zeitnah erwirkt werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des 2. Teilhabestärkungsgesetzes werden wir in Schleswig-Holstein nun den dritten und letzten notwendigen Reformschritt zügig umsetzen.
Konkret bedeutet das ab dem 1. Januar 2020 folgendes: Eingliederungshilfe und Fürsorgeleistungen werden zukünftig getrennt.
Das Recht auf Eingliederungshilfe wird vom SGB XII herausgelöst und in das SGB IX integriert. Das SGB IX regelt das Recht der Rehabilitation und Teilhabe. Die existenzsichernden Leistungen, wie die Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung verbleiben im SGB XII. Die Eingliederungshilfe wird sich zukünftig ausschließlich auf die reinen Fachleistungen konzentrieren. Sie bestimmen sich auch zukünftig nicht mehr nach der Leistungsform ambulant und stationär.
Warum? Weil Ziel dieser gesamten Reform ist, die Effektivität und Zielgenauigkeit der Teilhabeleistungen zu verbessern und die Unterstützung für Menschen mit Behinderung für ein Mehr an selbstbestimmter Lebensführung zu erhöhen.
Es geht hier im Einzelnen um:
- Anpassung des behinderungsbedingten Bedarfes der leistungsberechtigten Person
- mehr Selbstbestimmung
- Verbesserungen zum Einkommen und Vermögen
- bessere Teilhabe, sprich: Teilhabe am Arbeitsleben
- somit auch die Verbesserung für Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten
- soziale Teilhabe
- Mitbestimmung
- mehr Transparenz bei der Verteilung der Mittel
- Wahlfreiheit
- Verbesserung für die Leistungsträger und
- Vorbeugung
Das alles sind wesentliche Elemente, die die Rechte von Menschen mit Behinderung stärken werden, den Gleichbehandlungsgrundsatz forcieren und folglich einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten werden.
Dass, was sich die Menschen wünschen – aber auch berechtigt gefordert haben – dass sie mit ihren Bedürfnissen und auch Wünschen ernst genommen werden, wird in Zukunft eine wesentlich bessere Berücksichtigung finden.
Wir schaffen damit im Übrigen auch ein modernes Teilhaberecht auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention.
Nicht ohne uns über uns – das war auch bei der Gestaltung des Bundesteilhabegesetzes der Grundsatz.
Für uns war und ist es daher selbstverständlich, dass die Menschen mit Behinderung in den Gestaltungsprozess mit einbezogen wurden und selbstverständlich weiter an der aktiven Umsetzung beteiligt sein werden.
Aber auch die Kommunen, Betroffenenvertreter und Wohlfahrtsverbände waren und sind weiterhin an dem Gestaltungsprozess beteiligt. Herzlichen Dank!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel