Krankenhäuser | | Nr. 64/23
TOP 10 + 32: Stabile und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sektorübergreifend weiterentwickeln
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
CDU und Grüne bringen heute zwei für die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Schleswig-Holstein wichtige Anträge in diese Landtagssitzung ein:
Der erste betrifft zusätzliche Investitionsmittel für unsere Krankenhäuser in Schleswig-Holstein. Die Krankenhausfinanzierung teilt sich in Deutschland in zwei große Bereiche auf:
Die Finanzierung von Investitionskosten, ist Sache der Länder und Kommunen, die Finanzierung von Betriebskosten, wird auf Bundesebene über die Krankenkassen geregelt.
Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in unserem Land ist aktuell sehr angespannt, mehrfach sogar existenzbedrohend. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
So kommen zum Beispiel zu den Corona-Nachwirkungen auch noch steigende Energie- und Inflationskosten hinzu. Die von der Bundesebene zur Verfügung gestellten Gelder für die Betriebskostenfinanzierung reichen hier vorne und hinten nicht aus.
Nun ist die geplante Krankenhausstrukturreform von Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach in aller Munde.
Wenn man am letzten Donnerstag im Sozialausschuss den ausführlichen Bericht von Frau Ministerin von der Decken zur Krankenhausstrukturreform gehört hat, kann man sich leicht ausmalen, welche finanziellen Auswirkungen durch die Reform von Herrn Lauterbach hier möglicherweise auf uns als Land Schleswig-Holstein zukommen. Die Frage ist, ob diese Euro-Beträge am Ende 8, 9 oder gar 10 Stellen haben werden.
Für uns ist daher wichtig, dass sich der Initiator der Reform, also der Bund, auch an den reformbedingten Investitionskosten beteiligt und diese nicht alleine von uns hier vor Ort zu schultern sind. FDP, SPD und SSW blenden diesen Aspekt in ihrem eigenen Antrag „Auskömmliche Investitionsmittel für Krankenhäuser bereitstellen“ vollständig aus. Wir werden diesen Antrag daher auch aus diesem Grund ablehnen.
Unabhängig von der Krankenhausstrukturreform hat der Infrastrukturbericht eine Finanzierungslücke in der Krankenhausinvestitionsfinanzierung in unserem Land dargelegt. In den letzten Jahren sind immer wieder Anstrengungen unternommen worden, um diese Lücke zu schließen und hier besteht ja auch fraktionsübergreifend weitgehend Einigkeit, dass dieses gut und richtig war. In Schleswig-Holstein ist im Landeskrankenhausgesetz geregelt, dass sich Kreise und kreisfreie Städte an den Investitionskosten mit jeweils 50 Prozent beteiligen. Die Bereitstellung von Investitionsmittel ist also nicht nur eine finanzielle Belastung für das Land, es ist auch ein Kraftakt für unsere Kommunen.
Nun hat unsere Landesregierung bekannt gegeben, dass zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 220 Mio. Euro über die kommenden zehn Jahre bereitgestellt werden sollen. 110 Mio Euro durch das Land und 110 Mio. Euro durch unsere Kommunen. Diese Mittel sind in Anbetracht der Herausforderungen notwendig und gut angelegtes Geld.
Ich finde es gut und richtig, dass wir die Landesregierung bei der Klärung der Modalitäten mit den Kommunen zur möglichst flexiblen Bereitstellung der anteiligen Finanzmittel unterstützen und wir in Schleswig-Holstein nicht in einer Gutsherrenart a la Lauterbach agieren. Friss oder stirb passt halt nicht zu uns, da sind wir hier im Norden vernünftiger.
Jetzt bleibt mir leider für die sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung, kaum noch Zeit, daher möchte ich noch ein paar kurze Worte sagen:
Das Wohl der Patientinnen und Patienten steht für uns im Fokus. Um die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu ermöglich, führen sektorenübergreifende Projekte genau in die richtige Richtung. Auch vor dem Hintergrund des stetig steigenden Drucks des Fachkräftemangels, sind ambulante und stationäre Versorgungsstrukturen sinnvoll miteinander zu verbinden.
Ich bitte sowohl den Antrag von CDU und Grünen wie auch den ergänzenden Antrag der FDP in den Sozialausschuss zu überweisen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel