| Nr. 042/09
Tobias Koch zur Sparkassen - Garantieerklärung des Landes
Zum Ergebnis der europarechtlichen Prüfung von der Landesregierung in Aussicht gestellter Garantien gegenüber den Sparkassen in Höhe vorzunehmender Abschreibungen für vorübergehende Wertminderungen aus Beteiligungen an der HSH Nordbank erklärt der bankenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch:
„Die CDU-Fraktion war an den Verhandlungen zwischen Regierung und Sparkassen- und Giroverband nicht beteiligt und hatte deshalb keine Einsicht in die von den Sparkassen vorgelegten Unterlagen. Offenbar haben diese von den Sparkassen vorgelegten Unterlagen die Schaffung einer Sparkassen – Garantieerklärung nicht begründet.“
Derzeit ins Gespräch gebrachte Alternativen zur Garantiererklärung, wie Put-Optionen auf einen Ankauf der HSH-Anteile im Jahr 2013 oder eine sofortige Übernahme der Aktien zum Buchwert der Sparkassen, stünden absehbar vor denselben europarechtlichen Hürden und kämen für die Union auch deshalb nicht in Frage.
Unabhängig von der derzeitigen Entwicklung erklärte der Bankenexperte: „Das Angebot an die Sparkassen, das Sparkassengesetz zu novellieren und damit Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen, bleibt nach wie vor bestehen.“
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel