Tierschutz | | Nr. 242/19
Tierschutz darf kein Lippenbekenntnis sein
Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (13.06.2019) erklärte der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiner Rickers:
„So schwer es aus ethischen Gründen auch ist, das Urteil nachzuvollziehen, so richtig ist auch, dass das Töten nur noch für eine Übergangszeit erlaubt wird. Diese muss aber klar definiert werden. Was würde es den Tieren auch helfen, wenn die Produktion ins Ausland verlagert würde und sie dort getötet würden? Da ist es schon besser, entsprechende Untersuchungsverfahren – die wir in Deutschland bereits haben – zur Praxisreife zu bringen.
Tierschutz darf kein Lippenbekenntnis sein, daher müssen die Verfahren zeitnah kommen.“
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Kai Pörksen (Pressesprecher)
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
