| Nr. 254/13
Streikrecht ist mit dem Status des Beamten nicht vereinbar
Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Petra Nicolaisen, hat in der heutigen Sitzung des Landtages Bedenken gegen die Einführung eines Streikrechts für bestimmte Beamtinnen und Beamte geäußert.
„Ich halte es für problematisch, wenn die Beamtenschaft in zwei Gruppen unterteilt werden soll, von denen eine Streiken darf, und die andere nicht. Dies birgt die Gefahr, dass hier ein Keil in die Beamtenschaft getrieben wird. Zudem sehe ich ein Streikrecht vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich verbürgten Grundsätze des Berufsbeamtentums für problematisch, so Nicolaisen.
Das Streikrecht sei auch von seiner Struktur her nicht auf Beamte übertragbar. Das Beamtenverhältnis sei völlig anders ausgestaltet, als das normale Arbeitsverhältnis. Hierzu zähle auch die besondere Treuepflicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn. Zudem könne der Beamte, im Vergleich zu einem normalen Arbeitnehmer die Angemessenheit seiner Besoldung Verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen.
„Die Beamten haben in beeindruckender Weise gezeigt, wie nachdrücklich Sie Ihre Interessen auch ohne ein Streikrecht vertreten können. Dies hat die Landesregierung bei der Demonstration am Mittwoch deutlich vor Augen geführt bekommen“, so Nicolaisen abschließend.
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