CDU-Fraktion

Stärkung der Sparkassen stärkt die schleswig-holsteinische Wirtschaft

Die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU und FDP, Tobias Koch und Katharina Loedige, haben heute in Kiel den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes vorgestellt. Die regierungstragenden Fraktionen hatten in ihren gestrigen Sitzungen (9. Februar) dem Entwurf für eine Novellierung des Sparkassengesetzes (siehe Anlage) einstimmig zugestimmt. Dieses Gesetz wird es den Sparkassen erleichtern, zusätzliches Eigenkapital zu erhalten.

„In der Großen Koalition haben wir über zwei Jahre mit der SPD vergeblich über eine sinnvolle Lösung für unsere Sparkassen gerungen. Mit unserem neuen Koalitionspartner FDP bringen wir nach nur drei Monaten einen abgestimmten Gesetzentwurf in den Landtag ein“, erklärte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch. Es sei mit dem Gesetzentwurf gelungen, die Möglichkeiten der Eigenkapitalisierung der Sparkassen zu stärken, ohne deren öffentlich-rechtlichen Status zu gefährden, führte Koch weiter aus.

„Eine Stärkung der Sparkassen bedeutet zugleich eine Stärkung der schleswig-holsteinischen Wirtschaft“, sagte die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Katharina Loedige. Möglich sei künftig eine Verbesserung der Eigenkapitalsituation der öffentlich-rechtlichen Sparkassen durch die Hereinnahme von Minderheitsbeteiligten. „Wir wollen hier eine Möglichkeit zur Stärkung der Sparkassen schaffen - entscheiden müssen die kommunalen Träger, ob sie diese nutzen wollen“, sagte Loedige.

Tobias Koch betonte, die CDU-Fraktion habe bereits vor der derzeitigen Finanzkrise die Initiative zu einer Novellierung des Sparkassengesetzes ergriffen: „Wir wollten die Novellierung, um genau für solche Situationen das Handlungsspektrum der dritten Säule unseres Kreditwesens zu verbreitern. Die Entwicklung bei der Sparkasse Südholstein und die aktuelle Situation der NoSpa zeigen jetzt, wie wichtig diese Novellierung war und ist“, so der CDU-Politiker.

Möglich sei nun eine Beteiligung anderer Sparkassen aus dem öffentlichen Sektor mit bis zu 25,1 Prozent, ergänzte Katharina Loedige. „Dies können natürlich auch Sparkassen aus anderen Bundesländern sein.“ Die FDP-Landtagsfraktion habe die Möglichkeit einer Öffnung für Beteiligungen auf bis zu 49,9 Prozent angestrebt. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf sei der mit der CDU vereinbarte Kompromiss, so Katharina Loedige abschließend.

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