Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)

Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)
Innen- und Rechtspolitik

| Nr. 080/13

SPD, Grünen und SSW wollen die Rechnung für ihr Wahlversprechens auf die Kommunen abwälzen

Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, sieht sich durch die heute (13. Februar 2013) durchgeführte mündliche Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss in ihrer Auffassung bestärkt, dass es keine sachliche Notwendigkeit für die von SPD, Grünen und SSW geplante Rücknahme der Änderung des Mitbestimmungsgesetzes durch die CDU-geführte Vorgängerregierung gibt.

Beispielsweise nach Auskunft der Kammern hat sich die Arbeit des Personalrates im vergangenen Jahr nicht verschlechtert. Die Koalition sollte vor einer Beschlussfassung deshalb prüfen, ob in Land und Kommunen zusätzliche Freistellungen für eine effektive Mitbestimmung tatsächlich benötigt werden, so Nicolaisen. Das Innenministerium habe eine Anfang Januar erbetene Übersicht über Kosten und Freistellungstage bis heute nicht geliefert.

Auch die insbesondere von der SPD und den Gewerkschaften immer wieder erhobene Behauptung, dass die Rücknahme überhaupt keine Entlastung gebracht habe, sei in der Anhörung eindeutig widerlegt worden.

Nach Aussage sowohl der Kommunalen Spitzenverbände als auch der Wirtschaftskammern sind die Kosten durch unser Gesetz gesunken. Und sie werden durch die Rücknahme wieder steigen. Das ist völlig klar, so Nicolaisen.

Damit hätten sich die zwei Hauptargumente der Regierungsfraktionen als falsch heraus gestellt. Gleichwohl wollten SPD, Grüne und SSW an ihrem Vorhaben festhalten.

Der Grund dafür ist klar: SPD, Grüne und SSW ging es von Anfang an nur um die Erfüllung eines Wahlkampfversprechens an die Gewerkschaften. Die Rechnung dafür wollen sie auch noch auf die Kommunen abwälzen“, so die Innenpolitikerin.

Wenn die Regierung jedoch die Kommunen zu einer so deutlichen Ausweitung der Freistellungen zwingen will, dann müssten SPD, Grüne und SSW den Kommunen auch die Mittel zur Verfügung stellen.

Das geht aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes in dieser Frage eindeutig hervor“, so Nicolaisen.

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