| Nr. 169/12
SPD, Grüne und SSW verheddern sich in Schuldenbremsendebatte
Zur heutigen (29. März 2012) Pressemitteilung von SPD, Grünen und SSW über die Stellungnahme des Landesrechnungshofs zum Ausführungsgesetz für die Schuldenbremse in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses erklärte der stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Tobias Koch MdL:
„Den Oppositionsparteien geht es bei der Diskussion um das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse einzig und allein darum, sich mit höheren Kreditobergrenzen die Finanzierung ihrer ungedeckten Wahlversprechen durch zusätzliche Schulden zu ermöglichen. Die Aussage des Kollegen Lars Harms (SSW), dass es politisch unangenehm wäre, wenn man zur Ausweitung der Neuverschuldung das Gesetz wieder ändern müsste, hat dies in entwaffnender Offenheit deutlich werden lassen.“
Der Landesrechnungshof habe den Oppositionsparteien heute hingegen sehr deutlich vorgehalten, dass sie bei Verwendung der Kreditobergrenze nach der Bundesmethode auch das dazugehörige Konjunkturbereinigungsverfahren des Bundes berücksichtigen müssten, welches zu anderen Werten für das strukturelle Defizit des Landeshaushaltes führe, als nach der Landesmethode berechnet. Von einer Bestätigung der Opposition durch den Landesrechnungshof könne deshalb überhaupt keine Rede sein.
In diesem Zusammenhang verwies Koch auf die Aussagen des Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium, Werner Gatzer, in der öffentlichen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landes Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 2012. Dieser wird auf Seite zwanzig des Wortprotokolls wie folgt zitiert:
‚Ich räume ein, dass ich Ihnen das Konjunkturbereinigungsverfahren des Bundes nicht erklären kann. Dafür habe ich eine ganze volkswirtschaftliche Abteilung, die darüber aber auch streitet.’
Auf Seite zwölf des Protokolls führt der Staatssekretär zudem aus:
‚Ich meine, dass sich die Länder das was der Bund gemacht hat, nicht zwingend zu eigen machen müssen, weil es materielle Unterschiede gibt. Zum Beispiel sind die Landeshaushalte hauptsächlich auf der Steuerseite konjunkturanfällig, während der Bundeshaushalt sowohl auf der Steuerseite als auch auf der Ausgabenseite über Arbeitsmarktausgaben konjunkturanfällig ist. Deswegen brauchen wir da auch andere Ansätze. Es gibt inhaltliche Unterschiede, dies es aus meiner Sicht erforderlich machen, daran unterschiedlich heranzugehen. Wir haben uns an dem orientiert, was in Europa der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgibt. Dem müssen die Länder nicht zwangsläufig folgen.’
„Für die CDU ist klar: Der in Schleswig-Holstein eingeschlagene Weg muss weiter beschritten werden. Deshalb hat die heutige Sitzung des Finanzausschusssitzung einmal mehr gezeigt: Haushaltskonsolidierung geht nur mit uns“, so Tobias Koch abschließend.
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Max Schmachtenberg
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