Sorgfältige Prüfung und konsequentes Vorantreiben des Gesetzgebungsprozesses schließen einander nicht aus
Zum Sparkassenkonzept der FDP-Fraktion erklärt heute (21. Januar) der bankenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch:
Wir sind uns hinsichtlich des weiteren Vorgehens zur Novellierung des Sparkassengesetzes innerhalb der Koalition vollkommen einig.
Insofern kann ich die drei Leitgedanken, die mein sozialdemokratischer Kollege Thomas Rother formuliert hat, nur ausdrücklich unterstreichen: - Nein zur Privatisierung der Sparkassen - Ergebnisorientierte Prüfung von Minderheitsbeteiligungen durch Mitglieder der Sparkassenorganisation - Oberste Priorität für EU-rechtskonforme Ausgestaltung der gesetzlichen Neuregelungen.
Sorgfältige Prüfung und konsequentes Vorantreiben des Gesetzgebungsprozesses schließen einander nicht aus, sondern bedingen einander. In diesem Sinne werden wir seitens der Koalition weiter an einem modernen Sparkassenrecht arbeiten.“