Anhörung im Bildungsausschuss | | Nr. 063/21
Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt in Schule müssen kommen – 140.000 Euro werden zur Verfügung gestellt
Gestern fand auf Grundlage des Antrages „Gewalt in Schule wirkungsvoll thematisieren und vorbeugen - sexualisierte Gewalt im Fokus“ (Drucksache 19/2508) der Jamaika-Koalition eine umfassende mündliche Anhörung statt. Dazu erklärt der bildungs- und jugendpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias von der Heide:
„Die gestrige Anhörung hat gezeigt, dass die Initiative für diesen Antrag genau richtig war. Sexuelle Gewalt ist ein großes Problem und betrifft alle Schulen. In jeder Klasse sind durchschnittlich ein bis zwei Schüler und Schülerinnen von sexueller Gewalt betroffen, so die Anzuhörenden gestern in der Anhörung. Ein entscheidender Schritt ist die Einführung von verbindlichen Schutzkonzepten für Schulen. Jede Schule sollte sich mit diesem Thema befassen und ein eigenes Schutzkonzept erstellen. Für mich wäre wichtig, dass man dabei nicht nur sexuelle Gewalt, sondern auch andere Formen von Gewalt in den Blick nimmt.
Der Antrag bietet verschiedene Ansatzpunkte für den Kampf gegen sexuelle Gewalt. Dazu gehört ein Fachtag zu dem Themenkomplex Gewalt, die Schaffung eines Handlungsleitfadens „Sexuelle Übergriffe an Kindern und Jugendlichen im schulischen Kontext“, mögliche Änderungen im Schulgesetz zu diesem Themenkomplex sowie mittelfristig die Einführung von strukturelle Schutzkonzepte in Schulen zum Schutz vor Gewalt im schulischen Umfeld. Durch die Anhörung fühlen wir uns für die Inhalte und Ziele unseres Antrages bestätigt.
Die Jamaika Koalition hat das Thema bereits für die Haushaltsberatung in der kommenden Woche aufgegriffen. Mit 90.000 Euro soll die Präventionsarbeit des Petze-Instituts für Gewaltprävention weiter gestärkt werden. Dabei soll auch die Digitalisierung der Arbeit in einen stärkeren Fokus genommen werden. Weiter sollen 50.000 Euro zur Schaffung von Schutzkonzepten an Schulen und der Erstellung eines Leitfadens zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme soll durch das IQSH durchgeführt werden. Damit gehen wir auch zeitnah in die Umsetzung der Ergebnisse der gestrigen Anhörung.“
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel