Schleswiger Rocker-Urteil von erheblicher Bedeutung
„In der derzeit wichtigsten operativen Frage hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig für Klarheit gesorgt. Die sofortige Vollziehung des Verbotes von den ‚Hells Angels’ und ‚Bandidos’ zuzuordnenden Vereinen im April 2010 durch den Innenminister war rechtmäßig. Dies ist für die Ermittlungsarbeit und entsprechende Maßnahmen gegen die Rockergruppen von erheblicher Bedeutung“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, zur heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig.
Allerdings dürfe auch nicht übersehen werden, dass das OVG sich nicht abschließend dazu geäußert habe, ob die Rockergruppen Ziele verfolgten, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.