Polizei | | Nr. 342/24
Schleswig-Holstein setzt ein starkes Signal gegen häusliche Gewalt und Stalking!
„Jeder Fall von häuslicher Gewalt ist einer zu viel. Wir sehen nicht tatenlos zu, wie Menschen – vor allem Frauen und Kinder – in ihren eigenen vier Wänden Opfer von Gewalt werden“, erklärt Birte Glißmann, Parlamentarische Geschäftsführerin und polizeipolitische Sprecherin im Hinblick auf den heute eingebrachten Gesetzentwurf (Drs. 20/2746). Mit dem Gesetzentwurf wolle man den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei sog. Hochrisikofällen häuslicher Gewalt oder in Fällen der Nachstellung, in denen die Gefahr schwerer Gewalttaten droht, ermöglichen.
„Häusliche Gewalt und Stalking sind oft nicht sofort sichtbar, aber die Folgen können gravierend sein“, betont Glißmann. „In solchen Situationen muss der Staat in der Lage sein, die Betroffenen noch schneller und effektiver zu schützen, wenn eindeutige Hinweise auf eine drohende Eskalation vorliegen. Das Hochrisikomanagement ist ein elementarer Bestandteil. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist dabei ein wirksames Mittel, um bspw. Näherungs- und Kontaktverbote zu überwachen und so weitere Angriffe zu verhindern. Mit dem Gesetzentwurf gehen wir gleich zwei große Schritte für den besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, da wir auch die Rechtsgrundlage für das so genannte spanische Modell auf den Weg bringen. Aktuell ist es technisch nur möglich einen statischen Schutzradius festzulegen. In Spanien ist es bereits möglich, dass gewaltbetroffene Personen ebenfalls ein technisches Gerät bei sich tragen, so dass sich der Schutzradius mit der gefährdeten Person bewegt.“
Der Gesetzentwurf gehe noch einen Schritt weiter, indem er auch den Schutz von Kindern und anderen Familienangehörigen berücksichtigt, die oft in die Gewaltspirale hineingezogen werden. In Fällen von häuslicher Gewalt soll es künftig ermöglicht werden, dass die Polizei Kontaktdaten an Beratungsstellen übermittelt, um auch gezielt Beratungs- und Hilfsangebote für Kinder anbieten zu können. Damit solle sichergestellt werden, dass auch die Jüngsten in solchen schwierigen Situationen professionelle Hilfe und Unterstützung erhalten. Ein weiterer elementarer Bestandteil des Gesetzentwurfs sei zudem die Täterpräventionsarbeit. Die Polizei soll in Zukunft in der Lage sein, Täterdaten direkt an Beratungsstellen zu übermitteln, um eine nachhaltige Verhaltensänderung zu fördern.
„Der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt oder von Stalking muss auf allen Ebenen verstärkt werden – und genau das tun wir mit diesem Gesetz“, schließt Glißmann.
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Max Schmachtenberg
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