| Nr. 231/10

Schleswig-Holstein ist Vorbild in Sachen Schuldenbremse

Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU in den Länderparlamenten haben auf ihrer Konferenz in Wiesbaden vom 27.-28. Juni 2010 die zuständigen Gesetzgeber aller Bundesländer dazu aufgefordert, eine eigenes Neuverschuldungsverbot in ihren Verfassungen, zumindest jedoch in der Haushaltsordnung, zu verankern.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher, sieht damit den haushaltspolitischen Kurs des nördlichsten Bundeslandes bestätigt:

„Schleswig-Holstein ist in Sachen Schuldenbremse Vorbild. Ich freue mich, dass die Sinnhaftigkeit einer eigenen Schuldenbremse auch von den Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer erkannt wurde“, erklärte von Boetticher in Wiesbaden.

Gleichzeitig hoffe er, dass die anderen Bundesländer sich auch am schleswig-holsteinischen Modell orientieren werden: „Die Regelung in unserer Verfassung ist bekanntlich noch schärfer als die des Grundgesetzes. Sie ist das richtige Mittel gegen die ständig wachsende Schuldenlast“, stellte von Boetticher fest.


Die Entschließung im Wortlaut:

Verankerung eines Neuverschuldungsverbots in den Verfassungen der Länder

Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU in den Länderparlamenten fordern die zuständigen Gesetzgeber aller Bundesländer dazu auf, ein eigenes Neuverschuldungsverbot in ihren Verfassungen, zumindest aber in ihren Haushaltsordnungen zu verankern. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, das Budgetrecht der Landtage so auszugestalten, dass eine Nettoneuverschuldung von Null den Normalfall einer soliden Haushaltspolitik darstellt.

Begründung:
Die Schuldenlast in Deutschland ist eine große Herausforderung für die gegenwärtige und für zukünftige Generationen. Auch die dauerhafte Stabilität der gemeinsamen europäischen Währung erfordert eine Reduzierung der Neuverschuldung und der Schuldenquote. Zudem wird die demografische Entwicklung in Deutschland – mit einer immer kleineren und älteren Bevölkerung – die öffentlichen Haushalte und die sozialen Sicherungssysteme in steigendem Maße fordern.

Der Wohlstand unseres Landes ist gefährdet, wenn der Staat auf Dauer mehr ausgibt, als er einnimmt. Stoppen wir die Verschuldung nicht, wird der Staat in Zukunft wichtige Aufgaben nicht mehr erfüllen können. Ein Gemeinwesen, das den Großteil seiner finanziellen Ressourcen zur Tilgung von Schulden und Zinsen aus der Vergangenheit leistet, hat keine Möglichkeiten mehr, in die Zukunft und damit in die Bewältigung anstehender großer Herausforderungen zu investieren.

Staatsverschuldung ist unsozial, weil sie das Wirtschaftswachstum bremst und die staatlichen Ausgabemöglichkeiten für soziale Leistungen senkt. Die Politik verliert ihren Gestaltungsspielraum und wird zum Spielball der Finanzmärkte. Nicht zuletzt aus Verantwortung für die nachfolgenden Generationen ist eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unsere Pflicht. Wir wollen ein Land, das die Zukunft seiner Kinder sichert und das nicht auf ihre Kosten lebt. Wir wollen ein Land, in dem der Staat finanziell in der Lage ist, den sozial Schwächeren zu helfen.
Deshalb muss der Schuldenstand jetzt entschlossen zurückgeführt werden. Eine Politik, die dem Grundsatz der konsequenten Entschuldung folgt, sorgt für Geldwertstabilität und stärkt das Vertrauen und die Investitionsbereitschaft von Bürgern und Unternehmern in den Wirtschaftsstandort. Denn Schulden von heute sind Steuern von morgen.

Die Verankerung eines Neuverschuldungsverbotes in den Verfassungen, bzw. in den Haushaltsordnungen der Länder stellt für die Landesparlamente ein zentrales Instrument einer nachhaltigen Finanzpolitik dar und wird einen entscheidenden Beitrag zur mittel- und langfristigen Haushaltskonsolidierung und Generationengerechtigkeit leisten. Es soll wie die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse so ausgestaltet sein, dass neben dem Verbot der Neuverschuldung die Erhaltung der staatlichen Handlungsfähigkeit gewährleistet wird. Deshalb soll die Möglichkeit bestehen, in Not- bzw. Ausnahmesituationen die Verschuldung kurzfristig auszuweiten bei gleichzeitiger Verpflichtung, anschließend mit Hilfe eines Tilgungsplans auf den Konsolidierungspfad zurückzukehren.


Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern