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Schießkino grundsätzlich nur für Erwachsene!

Angesichts der öffentlichen Mutmaßungen über „Klassenfahrten in Schießkinos“ hat die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Heike Franzen, einen Blick in die Vorschriften der Bundeswehr empfohlen:

„Die Bundeswehr hat für Truppenbesuche eindeutig geregelt, dass es Zugang zu Schusswaffen grundsätzlich erst ab 18 Jahren gibt. Das gilt auch für ausgestellte Waffensysteme und damit selbstverständlich für Schießkinos. Für Jugendliche geht ohne Einverständniserklärung der Eltern gar nichts“, so Franzen. Dies werde im Übrigen durch das Schreiben des Bildungsministeriums nun den Lehrkräften ausdrücklich mitgeteilt.

Seitens der Verantwortlichen der Bundeswehr sei im vergangenen Jahr gegen diese Vorschrift verstoßen worden. Das habe bekanntlich die Landtagsdebatte im vergangenen Jahr ausgelöst: „Nachdem wir das im Landtag unter breiter öffentlicher Berichterstattung diskutiert haben, werden alle Soldaten besonders sensibilisiert sein“, so Franzen.

Selbstverständlich sei die Regelung des Bildungsministeriums im Zusammenhang mit den Vorschriften der Bundeswehr zu sehen:

„Dass die Kollegen Buder und Erdmann und auch die GEW der Auffassung zu sein scheinen, ein Brief des Schleswig-Holsteinischen Bildungsministeriums könne Vorschriften der Bundeswehr außer Kraft setzen, erstaunt mich schon“, so Franzen.

Die jetzt getroffene Regelung stehe vielmehr klar in der Tradition des Schleswig-Holsteinischen Bildungsministeriums, so Franzen weiter.

Die Lehrkräfte würden weiterhin entscheiden, ob, wann und in welchem Umfang sie im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes bestehende Informationsangebote der Bundeswehr wahrnehmen wollen. Das sei bereits 2001 von Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave für den Bereich der Jugendoffiziere so geregelt worden.

Diese Regelung werde jetzt bestätigt und dahingehend verschärft, dass eine Zusammenarbeit zwischen Schulen und Bundeswehr frühestens in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I beginnt.

„Diese Verschärfung der Altersgrenze ist angesichts des neuen Aufgabenspektrums der Bundeswehr angemessen“, so Franzen.

Die Bildungsexpertin begrüßte darüber hinaus ausdrücklich, dass die bisher für Wehrdienstberater bestehende Regelungslücke endlich mit geschlossen werde. „Das gibt unseren Lehrkräften Handlungssicherheit“.

Angesichts der Rechtslage rief Franzen ihre Kollegen von Grünen und SPD dazu auf, die Verhältnismäßigkeit in der Argumentation zu wahren.

Hintergrund:
Auszug aus VMBL 2007, Richtlinien für die Informationsarbeit der Bundeswehr, S. 8,
Nr. 9.8 Zugang zu Handfeuerwaffen, Munition und Waffensystemen
Bei allen Veranstaltungen der Truppe, die der Informationsarbeit dienen, ist durch geeignete Vorkehrungen der Dienstaufsicht sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr keinen Zugang zu Handfeuerwaffen oder Munition erhalten. Für ausgestellte Waffensysteme gilt das adäquat.

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