Arbeitsbelastung | | Nr. 017/17
Rot-Grün hat nichts getan, um die Arbeitsbelastung der Justiz zu verringern
Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Barbara Ostmeier, hat der Landesregierung Untätigkeit bei der Ausstattung der Justiz vorgeworfen. Anlass ist ein heute (16. Januar 2017) erschienener Artikel in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung, in dem Staatsanwälte und Richter über überdurchschnittlich hohe Arbeitsbelastung klagen.
„Die Überlastungssituation der Justiz ist kein neues Phänomen. Wir wissen seit langem, dass Verfahren immer länger dauern. Dies gilt nicht nur für Strafverfahren, sondern auch für Zivilverfahren und für Verfahren in den meisten Fachgerichtsbarkeiten. Trotzdem hat die Regierung nicht genügend getan, um die Situation zu verbessern und Abhilfe zu schaffen. Da ist es kein Wunder, dass die Bediensteten unzufrieden sind und das Vertrauen in unsere Justiz strapaziert wird.“
Ostmeier wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion bereits seit Beginn der Legislaturperiode immer wieder auf Defizite hingewiesen und auch mehrfach im Landtag entsprechende Initiativen eingebracht habe, die aber von SPD, Grünen und SSW immer wieder abgelehnt wurden. Die vorgenommene Verstärkung der Verwaltungsgerichte alleine reiche bei Weitem nicht aus. Entscheidend sei, dass die mittlerweile lange Verfahrensdauer, insbesondere bei den Land- und Amtsgerichten, spürbar gesenkt werde. Die sei notwendig, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu sichern.
„Für die Justizministerin hat die Justiz nicht den Stellenwert, der ihr aufgrund ihrer hohen Verantwortung zukommen müsste. Deshalb haben Staatsanwaltschaften, Gerichte und auch der Justizvollzug im Kabinett keine Lobby. Ausbaden müssen dies die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, deren Gerichtsverfahren immer länger dauern", unterstrich Ostmeier.
Die CDU-Abgeordnete warnte davor, die Entwicklungen weiterhin zu ignorieren. Dies betreffe auch den hohen Frauenanteil bei den Neueinstellungen. Schwangerschaften und die hieraus folgenden Dienstzeitunterbrechungen und Teilzeitbeschäftigungen müssten bei den Personalbedarfsplanungen angemessen berücksichtigt werden.
„Das Land hat auch hier eine Vorbildfunktion, der es nachkommen muss. Deshalb muss es dafür sorgen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebenso sichergestellt wird wie die Funktionsfähigkeit des Rechtstaates“, so Ostmeier.
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Max Schmachtenberg
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