Rechtssicherheit ist gut für Gemeinden und Strandnutzer
Klaus Jensen, tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, beurteilte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Strandbenutzung heute (14.09.2017) als positives Signal:
„Aus kommunaler Sicht ist das Urteil sicherlich positiv zu bewerten. Die Gemeinden dürfen Gebühren erheben, wenn sie die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellen. Damit steht ihnen ein Instrument zur Verfügung, das ihnen erlaubt, ihren touristischen Aufgaben gerecht zu werden.
Wichtig ist, dass nun Rechtssicherheit herrscht. In Hinblick auf den wichtigen Faktor Schleswig-Holstein als Tourismusstandort ist es langfristig jedoch wünschenswert, dass auf Strandabgaben generell verzichtet werden könnte.“