Hans Hinrich Neve, Sprecher für Feuerwehr und Katastrophenschutz in der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich heute (7.2.2019) zum Thema Bereichsausnahme:
„Die Rechtsauffassung von Minister Heiner Garg weicht keinen Millimeter von der der Vorgängerregierung ab. Das sollte auch Herr Heinemann von der SPD wissen. Wir wollen hier keinen Vorgriff auf das EUGH-Urteil, sondern bauen auf Rechtssicherheit und weisen darauf hin, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz einzuhalten ist. Das erfordert schon allein die Fürsorgepflicht gegenüber den Trägern des Rettungsdienstes, den Kreisen und kreisfreien Städten.
Sollten sich für die Bereichsausnahme neue europarechtliche Grundlagen aufgrund einer abschließenden, höchstrichterlichen Würdigung ergeben, sind diese landesrechtlich zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.“