Barbara Ostmeier (ehemalige Abgeordnete)
Justiz, Sport, Integrations- und Flüchtlingspolitik

| Nr. 262/10

Prüfung des Einsatzes der elektronischen Fußfessel schnellstens abschließen!

Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Barbara Ostmeier, hat die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Schleswig zur Freilassung von zwei sicherungsverwahrten Straftätern als Konsequenz der betreffenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit großer Sorge zur Kenntnis genommen:

„Die Entscheidung ist juristisch die logische Konsequenz des EuGH-Urteils. Gleichwohl ist es bedenklich, dass zwei nach wie vor als gefährlich eingestufte Straftäter frei gelassen werden müssen. Die Gesetzeslücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung müssen auf Bundesebene schnellstens geschlossen werden“, forderte Ostmeier.

Beruhigend sei, dass das Justiz- und das Innenministerium sich ressortübergreifend auf diesen Fall vorbereitet hätten: „Ich habe den Eindruck, dass die Landesregierung die für die Sicherheit der Bevölkerung notwendigen und angemessenen Vorkehrungen getroffen hat“, stellte Ostmeier fest.

Die Justizpolitikerin forderte allerdings einen zügigen Abschluss der Prüfung des Einsatzes der elektronischen Fußfessel zur Unterstützung der Führungsaufsicht: „Der Beschluss der Justizministerkonferenz steht. Die Prüfung muss jetzt abgeschlossen werden. Eine elektronische Fußfessel kann den Täter vor weiteren Straftaten abschrecken. Und sie kann die Behörden bei der Überwachung des Täters entlasten“, so Ostmeier abschließend.

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