| Nr. 348/2007

Praktikable Änderungen können die Akzeptanz des Nichtrauchergesetzes steigern

Die drogenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Frauke Tengler, hat heute (21. September) begrüßt, dass gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD nun doch noch wichtige Änderungen an dem Gesetzentwurf von Sozialministerin Gitta Trauernicht vorgenommen werden konnten: „Ich gehe davon aus, dass meine Fraktion den Gesetzentwurf positiv aufnehmen wird“, so Tengler. Dies gelte insbesondere nach den durchgesetzten Ausnahmeregelungen für geschlossene Gesellschaften und Festzelte. Hierdurch würden traditionsreiche Veranstaltungen wie Dorffeste oder Jahrmärkte nicht beeinträchtigt. Hinsichtlich geschlossener Gesellschaften in Gaststätten - wie z.B. Familienfeiern - erwarten wir eine klarstellende und rechtssichere Formulierungshilfe aus dem Sozialministerium, so Tengler.

Die vorgenommenen Änderungen hätten auf den Schutz der Nichtraucher vor Passivrauch nur geringe Auswirkungen, würden aber dafür sorgen, dass insbesondere die Gaststätten im ländlichen Raum nicht zu stark benachteiligt würden.

Wie die drogenpolitische Sprecherin betonte zeigen die positiven Erfahrungen anderer Länder, dass Nichtraucherschutzgesetze sinnvoll sind. Deshalb würde sie es begrüßen, wenn eine solche Regelung – die den speziellen Gegebenheiten Schleswig-Holsteins Rechnung trägt – nun auch im nördlichsten Bundesland endgültig auf den Weg gebracht werde.

Auch die Vereinheitlichung des Bußgeldes von Wirten und Gästen bei Verstößen sei sinnvoll: „Es geht ja nicht darum, Wirte in die Pleite zu treiben, weil ihre Gäste uneinsichtig sind“, so Tengler.

Tengler zeigte sich überzeugt, dass die auf Fachebene von CDU und SPD vereinbarte Regelung auch vor dem Verfassungsgericht Bestand haben würde, sollten die Gastwirte tatsächlich klagen.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern