Rettungsdienstgesetz | | Nr. 049/17
Nicht einmal mehr ein Wasserrettungsdienstgesetz kriegt die Albig-Regierung in fünf Jahren hin
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, hat den mit dem Umdruck 18/7314 erfolgten Rückzug des Wasserrettungsdienstgesetzes als weiteren traurigen Beleg der Inkompetenz der Albig-Regierung bezeichnet:
„Im April 2013 hat Ministerpräsident Albig am Rande des 100-jährigen DLRG-Geburtstages seinen persönlichen Einsatz für eine gesetzliche Lösung der Probleme der Wasserretter bekräftigt. Wie immer war dieser persönliche Einsatz des Ministerpräsidenten offenbar unmittelbar nach seiner Rede beendet. Sonst würde es nach vier Jahren längst ein Gesetz geben“, sagte Günther heute (1. Februar 2017) in Kiel. Für SPD, Grüne und SSW sei es ein Armutszeugnis, dass sie nicht einmal den einzigen echten landespolitischen Gesetzgebungsprozess des letzten Jahres ihrer Amtszeit zum Abschluss bringen würden. Seit Jahren kämpfe die Wasserrettung für eine gesetzliche Anerkennung ihrer Arbeit. Die gebe es bis heute nicht. Rettungsschwimmer seien damit schlechter gestellt als andere ehrenamtliche Helfer. Auch deshalb werde es immer schwerer, an unseren Stränden für ausreichend Rettungsschwimmer zu sorgen.
„Jahr für Jahr stehen die Probleme in der Zeitung. Für Schleswig-Holstein als Urlaubsland zwischen den Meeren ist dieser Umgang mit ehrenamtlichen Rettungskräften nicht tragbar. In der Albig-Regierung interessiert das offenbar niemanden“, so Günther. Nach dem Totalverriss bei der Anhörung vor zwei Wochen sei die Rücknahme zwar ebenso folgerichtig wie die Rücknahme eines untauglichen Rettungsdienstgesetzentwurfes nach der Kabinettsanhörung im Jahr 2014. „All das zeigt jedoch nur, dass Kristin Alheit mit ihrem Ministeramt völlig überfordert ist. Sonst hätte sie in vier Jahren zumindest etwas zu Papier gebracht, dass im parlamentarischen Verfahren hätte gerettet werden können“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende.
Er erneuerte die drei Jahre alte Forderung seiner Fraktion, die Wasserrettung in das Rettungsdienstgesetz aufzunehmen. „Dieser CDU-Vorschlag war schon damals sinnvoll. Er ist es heute noch. Die Regierungsfraktionen wären gut beraten, sich dieser Lösung nicht zu verschließen. Unsere Rettungsschwimmer brauchen endlich eine gesetzliche Regelung ihrer Arbeit“, so Günther.
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Max Schmachtenberg
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