Werner Kalinka

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Senioren

| Nr. 003/12

Neuregelung des richterlichen Bereitschaftsdienstes macht 5,5 Stellen aus

Aufgrund der erheblichen öffentlichen Berichterstattung über die Entnahme von Blutproben in der Nacht und den richterlichen Bereitschaftsdienst hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, in einer Kleinen Anfrage den Justizminister gebeten, die dazu getroffenen Regelungen mitzuteilen. Sie sind in der Drucksache 17/2056 dargelegt.

Danach ist der richterliche Bereitschaftsdienst bzw. normale Dienst in der Regel in Schleswig-Holstein zwischen 6.00 und 21.00 Uhr gegeben. Anders gehe es aber offenbar auch: beim Amtsgericht Bad Segeberg. In der Antwort heißt es: Beim Amtsgericht Bad Segeberg besteht ein Bereitschaftsdienst an jedem Tag der Woche rund um die Uhr. Am Wochenende zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr ist die Erreichbarkeit über eine dafür bestimmte Mobilrufnummer gewährleistet, zu allen anderen Zeiten - auch nachts und am Wochenende - über die der Polizei bekannte private Mobilrufnummer der Direktorin des Amtsgerichtes bzw. ihres ständigen Vertreters.

Zum staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst heißt es in der Antwort auf eine entsprechende Frage: Der staatsanwaltschaftliche Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein ist dergestalt geregelt, dass er an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr erreichbar ist. Er ist als Rufbereitschaft ausgestaltet. Die Erreichbarkeit über dienstliche Mobiltelefone ist sichergestellt.

Kalinka: „Für die Neuregelungen zum richterlichen Bereitschaftsdienst wird ein Personalvolumen für Schleswig-Holstein von 5,5 Stellen angesetzt. Dies wird aus der Kleinen Anfrage deutlich. Da es aber keine neuen Stellen gibt, müssen die Zeiten aus dem Bestand genommen werden. Sie fehlen also - jedenfalls statistisch betrachtet - für andere Arbeit. 5,5 Stellen - und dies, obwohl Zeiten des Bereitschaftsdienstes nur mit 1/8 auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Dies ist nicht gerade üppig. Dies ist keine Kritik am Justizminister, sondern lediglich eine Feststellung.“

In diesem Zusammenhang erinnerte Kalinka daran, dass vor allem die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen in der Vergangenheit dieses Thema in den Mittelpunkt gerückt habe.

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