Waffengesetz | | Nr. 61/20
Neues Waffengesetz tritt morgen in Kraft
Für die CDU-Landtagsfraktion äußerte sich der jagdpolitische Sprecher Hauke Göttsch zu den neuen Regelungen des Waffenrechtsänderungsgesetzes des Bundes. Das Gesetz tritt morgen (20.02.2020) in Teilen in Kraft. Neben der Erweiterung der Kennzeichnungsanforderung und der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Schusswaffen seien einige weitergehenden Regelungen für die Jäger im Land von Bedeutung.
„Ich begrüße die Gesetzesänderungen mit denen auch Regelungen aus dem Koalitionsvertrag der Jamaika-Regierung in Schleswig-Holstein aufgegriffen werden. Künftig wird jetzt auch bundesweit geregelt, dass Jäger Schalldämpfer benutzen dürfen. Damit wird sowohl dem Gesundheitsschutz der Jägerinnen und Jäger als auch dem Tierschutz bei den Jagdhunden Rechnung getragen.
Im Vorfeld der drohenden Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest ist gleichzeitig die erfolgte Freigabe von Nachtzieltechnik zu begrüßen. Damit wird den Jägern das erforderliche Rüstzeug zu einer effektiven Bejagung des Schwarzwildes an die Hand gegeben. Jetzt ist es erforderlich, dass Schleswig-Holstein auch die notwendigen Anpassungen im Landesjagdgesetz zügig vornimmt. Nur so ist das Land Schleswig-Holstein bei einem Ausbruch der Schweinepest wirklich gut gerüstet“, so Göttsch.
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Max Schmachtenberg
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