Justiz | | Nr. 543/16
Nach dem Prinzip Hoffnung darf man keine Justizvollzugsanstalten leiten
Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Barbara Ostmeier, hat Justizministerin Anke Spoorendonk nach deren heutigem Bericht im Innen- und Rechtsausschuss vorgeworfen, ihre Vollzugsanstalten nach dem Prinzip Hoffnung zu leiten:
„Spoorendonk meint allen Ernstes, es erfordere lediglich Geduld, dann wird ihre verkorkste Justizvollzugsreform schon klappen. Wie lange das dauert, konnte sie selbst auf Nachfrage nicht sagen. Das klingt mehr nach dem Prinzip Hoffnung, als nach einem Plan“, erklärte Ostmeier in Kiel.
Auch heute wieder seien die Äußerungen der Ministerin von Misstrauen gegenüber den Gewerkschaften und Vollzugsbediensteten geprägt gewesen.
„Allerdings konnte sie sich damit nicht länger herausreden, da die massiven Probleme nun erstmalig in einer Hausverfügung der Vollzugsleiterin festgehalten wurden. Dass dies ein neues Niveau hat, ignoriert die Ministerin allerdings ebenso wie die Probleme“, so Ostmeier.
Rund 100 Vollzugskräfte seien jeden Tag krank. Unter diesen Bedingungen sei es schon vor der Reform kaum möglich gewesen, einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrecht zu erhalten. Nach der Reform sei es nun schlicht unmöglich. Seit dem Inkrafttreten der Reform am 01. September seien beispielsweise in Neumünster allein 95 Aufschlussmaßnahmen entfallen. Spoorendonk setze voll darauf, dass sich die Krankenquote irgendwann bessern werde.
„Das hat in den vergangenen zwei Jahren schon nicht geklappt – auch hier teile ich die Hoffnung der Ministerin nicht, weil durch die zusätzliche Belastung die Krankenstände eher steigen werden“, so Ostmeier.
Anstatt das Gesetz übereilt in Kraft zu setzen, hätte die Ministerin vorher die Voraussetzungen dafür schaffen müssen, sagte die Justizpolitikerin.
„Nach dem Prinzip Hoffnung darf man keine Justizvollzugsanstalten leiten", so Ostmeier.
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Max Schmachtenberg
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