Kulturelles Leben | | Nr. 88/23
Musikalische Bildung ist besonderer Haushaltsschwerpunkt
Zu den gemeinsamen Haushaltsanträgen der Koalitionsfraktionen zur musikalischen Bildung und zur Teilhabe an kulturellem Leben in Schleswig-Holstein erklärt die kulturpolitische Sprecherin Anette Röttger:
„Mit unseren Fraktionsanträgen zum Haushalt 2023 setzen wir einen echten Schwerpunkt bei der musikalischen Bildung im Land. Die pandemiebedingten Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens hat die Musikbranche und auch die musikalische Bildung in unserem Land besonders hart getroffen und die Musik in vielen Teilen des öffentlichen Lebens zum Verstummen gebracht. Besonders die musikalische Bildung ist ein ganz wesentlicher Baustein für kulturelle Bildung und Teilhabe an kulturellem Leben. Deshalb ist es richtig, dass wir hier mit unserem Koalitionspartner deutlich mehr Mittel zur Verfügung stellen. Für das Landtagsplenum im März haben wir einen Antrag für ein Musikschulfördergesetz auf den Weg gebracht“, so Röttger.
Die Zuwendungen an den Landesmusikrat, an den Landesverband der Musikschulen und an die Musikschulen werden dynamisiert und steigen damit zukünftig jährlich. Insgesamt geht es dabei um eine Summe von 53,2 Tausend Euro für die Musik im Land. Weitere 85 Tausend Euro sollen an das Kompetenzzentrum musikalische Bildung gehen, das eine Vielzahl an musikalischen Angeboten zur Verfügung stellt.
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Max Schmachtenberg
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