| Nr. 628/14
Mit der Änderung des Brandschutzgesetzes wird nur ein Teil der Probleme gelöst
Rede wurde zu Protokoll gegeben
Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat die Vorgehensweise von SPD, Grünen und SSW anlässlich der heute (12. Dezember 2014) im Landtag beschlossenen Änderung des Brandschutzgesetzes kritisiert: “Die Feuerwehren in unserem Land leisten eine wichtige Arbeit. Egal ob als Angehörige von Berufsfeuerwehren oder von in freiwilligen Wehren. Feuerwehr rettet Leben. Aber Feuerwehr ist mehr als eine Einrichtung für Notfälle. Feuerwehr gehört zur Kultur. Feuerwehr gehört zur Gesellschaft. Und Feuerwehr ist ein vielen Bereichen ein wichtiger gesellschaftlicher Multiplikator.
Doch gerade die freiwilligen Feuerwehren stellt die Gewinnung neuer Mitglieder vor immer größere Herausforderungen. Vielen Menschen in unserem Land fällt es schwer, ein Ehrenamt in der Feuerwehr mit Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Es ist daher von zentraler Bedeutung, Menschen frühzeitig an die Feuerwehren heran zu führen. Durch die Jugendfeuerwehren war dies bisher möglich. In Zukunft werden wir damit noch früher, in den Kinderabteilungen einsetzen können. Ich halte diesen Weg, den wir als CDU als erste vorgeschlagen haben, für richtig. Und deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass die Landesregierung diese Idee aufgegriffen und in ihren Gesetzentwurf hat einfließen lassen.
Ich sage aber auch: Kinder sind Kinder und keine kleinen Erwachsenen. Deshalb wird es hier eine besondere Herausforderung sein, die Betreuung in Kinderfeuerwehren auch kindgerecht zu gestalten.
Ich begrüße auch, dass mit der Möglichkeit zur Einführung einer Verwaltungsabteilung auch Menschen, die nicht in den Einsatzdienst gehen können, eine Heimat in der Feuerwehr finden können. Allerdings ist das Gesetzgebungsverfahren insgesamt nicht völlig rund gelaufen. Hier gibt es Punkte, die zu kritisieren sind:
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf erst im September 2014 in den Landtag gebracht. Dies aber verbunden mit der festen Erwartung, dass das Gesetz zum 01.01.2015 in Kraft treten kann. Dieser sehr kurze Zeitraum zwischen Erster und Zweiter Lesung hat zu einer Anhörung im Schnelldurchlauf geführt. Für eine mündliche Anhörung blieb gar keine Zeit. Und dies, obwohl sich aus den eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen durchaus noch Diskussionspunkte ergeben haben. Ich verweise hierbei unter anderem auf die Stellungnahme der kommunalen Landesverbände, die auch einige Schludrigkeiten bei Erstellung des Gesetzentwurfs aufgezeigt hat.
Gerade noch rechtzeitig haben SPD, Grüne und SSW ihren Änderungsantrag zu den Kameradschaftkassen zurück gezogen. Kommunikativ war dieser ein Desaster. Und zwar für SPD, Grüne und SSW, auch wenn sie nachher versucht haben, dem Landesfeuerwehrverband den schwarzen Peter in die Schuhe zu schieben. Auch hier hat sich wieder gezeigt, dass der zeitliche Druck im Verfahren nicht zu einer qualitativen Gesetzgebung beiträgt.
Auch wenn wir heute den Gesetzentwurf der Landesregierung verabschieden:Wir werden über das Brandschutzgesetz auch im nächsten Jahr noch einmal reden müssen. Beim Thema Kameradschaftkassen haben die Regierungstragenden Fraktionen bereits weiteres Handeln angedroht.
Es wird aber auch über den Umgang mit Werkfeuerwehren gesprochen werden müssen. Mich hat ehrlich gesagt sehr beunruhigt, wie sich die Lage im Bereich Brunsbüttel-Süd im Hinblick auf den Brandschutz darstellt. Solche Situationen müssen gelöst werden. Und niemand kann vorhersagen, dass Brunsbüttel-Süd der einzige Fall bleiben wird. Hier müssen wir rational und losgelöst von Befindlichkeiten nach Lösungen suchen. Wir werden dem Gesetz heute insgesamt zustimmen. Aber die Diskussion ist nicht beendet“, so Nicolaisen abschließend.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel