| Nr. 446/10
Mehrheit der Bundesländer treibt ein gefährliches Spiel!
Das heutige Verhandlungsergebnis bei der Ministerpräsidentenkonferenz zeigt, dass noch immer nicht der Ernst der Lage erkannt wurde“. Mit diesen Worten kommentierte der schleswig-holsteinische CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp das heute (15. Dezember 2010) bekannt gewordene Zwischenergebnis der Verhandlungen über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag.
Der Europäische Gerichtshof habe den Ländern mit seinem Urteil vom 8. September 2010 zum deutschen Glücksspielwesen einen deutlichen Schuss vor den Bug verpasst. Ganz offensichtlich meinten einige Glücksspielreferenten der Staatskanzleien in inniger Eintracht mit den Lotterieverwaltungen der Länder nach wie vor, die europäische Rechtsprechung umgehen zu können.
„Ein ernsthaft betriebener Weg der kompletten Monopolisierung hätte unabsehbare Konsequenzen für das gesamte Glücksspielwesen. Der Schwarzmarkt würde wachsen, der Spielerschutz sinken, und die Einnahmen des Staates einbrechen. Das ist ein gefährliches Spiel, gibt Arp zu bedenken.
Stattdessen solle man sich ein Beispiel an anderen europäischen Ländern nehmen. In Europa hat man gute Erfahrungen mit der Konzessionierung gemacht. Es ist unverständlich, warum viele auf einem deutschen Sonderweg beharren, so Arp.
Schleswig-Holstein werde unbeirrt an diesem vernünftigen europäischen Weg festhalten.
Am 17. Dezember berät der schleswig-holsteinische Landtag in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels von CDU und FDP. Der Entwurf soll die Grundlage für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag bilden.
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Max Schmachtenberg
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