Lehrkräftebildungsgesetz | | Nr. 353/18
Lehrkräftebildungsgesetz bietet Chancen der Profilierung
„Eine Teilung in Lehramt für Gymnasien und Lehramt für Gemeinschaftsschulen macht Sinn: Sie ermöglicht eine Profilierung und Spezialisierung der einzelnen Schulformen, die Ausbildung wird individueller und gezielter gestaltet, die Lehrkräfte werden besser auf ihre unterschiedlichen Herausforderungen vorbereitet.
Dabei gilt es, beide Standorte gleichermaßen attraktiv auszugestalten, um das Lehramt als Berufsperspektive gerade in Schleswig-Holstein begehrenswert zu machen und die Absolventen im Lande zu halten.
Während noch bei der letzten Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes Demonstrationen vor dem Landeshaus stattgefunden haben, gestaltet sich der aktuelle Diskussionsprozess deutlich ruhiger und geordneter. Insbesondere findet der Gesetzentwurf die Zustimmung der beiden großen schleswig-holsteinischen Universitäten in der Lehrkräfteausbildung, die CAU und die EUF. Die Anhörung hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf viel Zustimmung findet. Selbstverständlich gab es in der Diskussion auch kritische Anmerkungen. Das ist Sinn einer Anhörung. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren werden diese Aspekte noch einmal abgewogen werden müssen."
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel