Schule | | Nr. 207/17
Lassen Sie uns Verantwortung für den herkunftssprachlichen Unterricht in Schleswig-Holstein übernehmen
Es gilt das gesprochene Wort
Kinder sollen ihre Muttersprache lernen. Darüber sind wir uns in diesem Haus sicher alle einig. Kinder, die aus anderen Ländern zu uns kommen, sollen selbstverständlich auch die deutsche Sprache sprechen. Das ist die wesentliche Grundvoraussetzung, um sich in unserem Land erfolgreich zu integrieren. Studien belegen, dass sich das Beherrschen der Muttersprache positiv auf den Erwerb einer Fremdsprache und auf die Persönlichkeitsentwicklung eines jeden Menschen auswirkt. Darum ist es für uns wichtig, dass wir jungen Menschen herkunftssprachlichen Unterricht ermöglichen.
Bisher hat das über sogenannte Konsulatslehrkräfte stattgefunden. Diese Lehrkräfte kommen aus den Herkunftsländern und die Verantwortung für diesen Unterricht liegt in der Hand der jeweiligen Botschaften. So ist die Situation in Schleswig-Holstein. In anderen Bundesländern sieht es anders aus. Die Bandbreite reicht von gar keinen Konsulatslehrkräften bis hin zu herkunftssprachlichen Unterricht in Verantwortung der jeweiligen Landesregierung. Bisher hat es in Schleswig-Holstein damit keine schlechten Erfahrungen gegeben. Wer käme auch auf die Idee, dass ein Herkunftsland, wie gerade in Nordrhein-Westfalen geschehen, versucht, über diese Lehrkräfte Einfluss auf die Kinder zu nehmen, die hier in Deutschland leben und sie zu Spitzeldiensten auffordert. Erfreulicherweise ist das aufgeflogen, was deutlich macht, dass unsere Gesellschaft hier richtig aufgestellt ist.
Was wir uns allerdings fragen ist, ob wir mit dem herkunftssprachlichen Unterricht grundsätzlich noch immer richtig aufgestellt sind. Die Grundlage dafür stammt aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts und die Grundlage waren die damaligen Wanderarbeiter. Seit dieser Zeit hat sich einiges verändert und darauf sollten wir auch reagieren. Gerade in Zeiten, in denen Menschen bei uns Zuflucht suchen, sollten wir auch die Verantwortung und die Kontrolle dafür übernehmen, was und von wem Kinder hier bei uns unterrichtet werden. Grundsätzlich sollte das von ausgebildeten Lehrkräften auf der Grundlage eines Lehrplanes geschehen. Diese grundsätzliche Entscheidung haben wir schon einmal für den islamischen Religionsunterricht getroffen, der an schleswig-holsteinischen Grundschulen durchgeführt wird.
Eine solche grundsätzliche Entscheidung lässt sich nicht von jetzt auf gleich umsetzen. Deshalb wollen wir Lehrpläne entwickeln und Lehrkräfte ausbilden. In der Zwischenzeit soll der herkunftssprachliche Unterricht von der Schulaufsicht begleitet werden. In diesem Punkt stimmen wir mit der FDP überein.
Was wir allerdings nicht mitttragen, ist die Entscheidung der Ministerin, den herkunftssprachlichen Unterricht weiter sich selbst zu überlassen. Es reicht nicht aus, den Schulen, in denen er bisher während der Schulzeit stattgefunden hat, das zu untersagen.
Lassen Sie uns Verantwortung für den herkunftssprachlichen Unterricht in Schleswig-Holstein übernehmen und stimmen Sie unserem Antrag zu.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel