Mindestfraktionsgröße | | Nr. 173/23
Landesverfassungsgericht bestätigt unsere Rechtsauffassung
Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, den Antrag auf einstweilige Anordnung mit Blick auf die neue Mindestfraktionsgröße in kommunalen Vertretungen abzulehnen, erklärt der kommunalpolitische Sprecher Thomas Jepsen:
„Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, den Antrag der Fraktionen von FDP und SSW auf einstweilige Anordnung abzulehnen, bestätigt unsere Auffassung, dass die von den Antragstellern durch die neue Regelung zur Fraktionsgröße befürchteten „schweren Nachteile“ demnach nicht vorliegen und mit Blick auf die Kommunalwahl am kommenden Sonntag keine Auswirkungen auf das Wahlverhalten für diese Parteien bestehen. Der Antrag der Fraktionen von FDP und SSW war offensichtlich unbegründet.
Wir sind überzeugt, dass das Gericht zu einem späterem Zeitpunkt auch in der Hauptsacheentscheidung unsere Auffassung von der Verfassungsmäßigkeit unserer kommunalrechtlichen Änderungen stützen und die Klage der beiden Oppositionsfraktionen abweisen wird, so wie es auch die Verfassungsgerichte anderer Bundesländer in ähnlichen Entscheidungen bereits getan haben“, so Jepsen.
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Max Schmachtenberg
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