Landesregierung zeigt Augenmaß im Umgang mit jemenitischen Flüchtlingen
Die CDU-Landtagsabgeordnete Astrid Damerow hat heute ein Rundschreiben des Justizministeriums vom 8. Juni 2011 begrüßt, wonach die schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden Rücksicht auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen in der Republik Jemen nehmen sollen.
Danach sind vollziehbar Ausreisepflichtige jemenitische Staatsangehörige, für die eine Abschiebung in Betracht kommt, darüber zu informieren, dass sie einen Asylantrag oder Asylfolgeantrag stellen können. Kommt ein solches Verfahren nicht in Betracht, so soll jeder Einzelfall vor einer Abschiebung durch das Justizministerium geprüft werden. Auch eine Abschiebehaft komme zurzeit für jemenitische Staatsangehörige nicht in Betracht. Diese Regelung soll lediglich in speziellen Ausnahmefällen nicht gelten – so etwa, wenn eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt.
Damerow: „Diese Maßnahme zeigt, dass die Landesregierung im Umgang mit Flüchtlingen und Asylantragsstellern stets mit Augenmaß vorgeht.“