Wirtschaft | | Nr. 196/2016

Landesregierung produziert mehr Bürokratie

Sperrfrist Redebeginn.
Es gilt das gesprochene Wort.

Kurz zur Geschichte des Antrags:

Das Thema war bereits Gegenstand von Beratungen in der Januar Tagung 2015. Würde der Antrag der Piraten erneut zur Abstimmung stehen, könnte ich auf die Rede meines Kollegen Johannes Callsen verweisen.

Überwiegende Meinung aller Reden bei der ersten Beratung war die Sorge vor einem neuen bürokratischen Monstrum und die Vorgabe, dass aus den Berichten ein Mehrwert erkennbar sein soll. Ich erinnere an die vielfachen Hinweise auf diejenigen Berichte, die bis 2004 gegeben und regelmäßig zur Kenntnis genommen wurden.

Mit Blick auf den enormen Aufwand wies die Finanzministerin darauf hin, dass diejenigen klar im Vorteil sind, die lesen können und meinte damit den Haushalt einschließlich seiner Erläuterungen. Wir beraten aber heute eine Beschlussempfehlung, die auf einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgeht und ich kann nur feststellen, dass sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen den Antrag verschlimmbessert haben.

Ein Mehrwert ist selbst beim besten Willen nicht erkennbar, es wird mehr statt weniger Bürokratie produziert. Sie schränken zwar die Anzahl der zu überprüfenden und aufzulistenden Vorgänge ein, wollen in den Subventionsberichten neben den wirtschaftlichen Aspekten aber auch eine Analysesozialer, gleichstellungspolitischer und ökologischer Folgerungen sowie die Bewertung der Auswirkungen jeder einzelnen Subvention auf Verkehrs- und Standortentwicklungen und vieles mehr.

Da handelt es sich nicht um „gutes Auflisten“, wie es sich die Ministerin vorgestellt
hat, echte Rechercheaufgaben außerhalb der üblichen Nachweispflichten müssen geleistet werden. Welche Förderungen unterliegen diesen Analysevorgaben? Auch Programme
außerhalb der üblichen einzelbetrieblichen Förderungen lassen private Beteiligungen und Ko-Finanzierungen zu. Es muss also doch jeder Förderbereich durchforstet werden.

Was wollen Sie machen, wenn ihre Analyse-Kriterien gar nicht Gegenstand der Förderbedingungen sind? Wenn Sie die in ihrer Beschlussempfehlung enthaltenen Ziele tatsächlich wollen, müssen sie erst mal dafür sorgen, dass diese Gegenstand der Förderbedingungen werden. Damit der Fördernehmer dazu auch Angaben bei Antragstellung macht. Erst dann können sie diese zu Grundlagen der Überprüfungen machen. Erst dann werden diese meßbar. Wenn Sie dieses Ziel verfolgen, müssen Sie es in Ihren Antrag auch reinschreiben!

Die Position der CDU:

Die guten Vorsätze zum Bürokratieabbau haben die Regierung und die sie tragenden Fraktionen aufgegeben. Der Beschlussvorschlag erzeugt das Gegenteil. Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel entsprechend den vorher in den Erlassen festzulegenden Förderbedingungen ist Sache der Prüfung der Verwendungsnachweise.

Die ständige Evaluierung der Programme, ihrer Ziele und Erfolge ist Sache der Landesregierung. Die regelmäßige Prüfung einzelbetrieblicher Förderungen im Interesse fairen Wettbewerbs und Chancengleichheit unter Wahrung berechtigter Interessen der Fördernehmer ist durch entsprechende Berichte der Landesregierung, selbsttätig oder ggf. nach Anforderung des Landtages oder eines Ausschusses jederzeit möglich.

Kein Grund für Rund-um-Schläge und Regelberichte, die nicht gelesen werden. Daher lehnen wir den Inhalt der Beschlussempfehlung ab.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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