Landesnaturschutzgesetz | | Nr. 149/16
Landesnaturschutzgesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig
Der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, Heiner Rickers, hat heute (16. März 2016) nach der abschließenden Beratung des neuen Landesnaturschutzgesetzes im Agrar- und Umweltausschuss erklärt:
„Mit der Rücknahme des allgemeinen Betretungsrechts haben die Regierungsfraktionen einen wesentlichen Stolperstein ausgeräumt. Damit sind sie einer Kernforderung von CDU, Landesjagdverband und Bauernverband gefolgt. Trotzdem können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil er nicht akzeptable Regelungen enthält.“
Als Beispiele führte Rickers an:
- die Erweiterung des Vorkaufsrechtes; dadurch könne das Land dies künftig stellvertretend zum Beispiel für Umweltverbände wahrnehmen.
- Dass Knicksaumstreifen und Dauergrünland zukünftig als Biotop ausgewiesen werden können, sei zu weitgehend und käme einer Teilenteignung gleich. Dies bestrafe gerade diejenigen, die in ihrer bisherigen Bewirtschaftungsweise ökologisch alles richtig gemacht hätten.
- Bei der schon erfolgten Naturwaldausweisung in den Landesforsten werde nicht der Inhalt, sondern das Verfahren kritisiert, da ohne Parlamentsbeteiligung Fakten geschaffen worden seien. Dadurch seien fast 15 Millionen Euro Landesvermögen vernichtet worden.
- Wenn statt Privatpersonen auch Organisationen zukünftig ihre Flächen von der Jagdausübung befreien lassen können, entspreche dies nach Auffassung der CDU nicht dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Damit werde die Jagd als wichtiges Element des Naturschutzes von der Regierungskoalition insgesamt in Frage gestellt. Zudem verfüge kein anderes Bundesland über eine vergleichbare Regelung.
„Viele der jetzt wieder eingeführten Regelungen waren bereits Bestandteil des 2003 geänderten Landesnaturschutzgesetzes. Es fällt mir schwer zu glauben, dass ausgerechnet diese geeignet sein sollen, die Probleme von morgen zu lösen. Die CDU-Landtagsfraktion wird daher den vorliegenden Gesetzentwurf für ein Landesnaturschutzgesetz ablehnen“, betonte Rickers.
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Max Schmachtenberg
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