Schaustellerbetriebe | | Nr. 249/20
Land stellt Schaustellern 3 Mio. Euro schnelle Hilfe zur Verfügung
Trotz Sommerpause tagte heute (30. Juli 2020) der Finanzausschuss des Landtages, um 3 Mio. Euro Soforthilfe für das Schaustellergewerbe bereitzustellen. Zur Sondersitzung des Finanzausschusses erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ole-Christopher Plambeck:
„Viele Schaustellerinnen und Schausteller sind derzeit erheblich in ihrer Existenz bedroht und benötigen schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfen.
Seit dem letzten Weihnachtsgeschäft konnten keine wesentlichen Umsätze erzielt werden. Das wichtige Frühjahrsgeschäft ist aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen und solange keine Großveranstaltungen möglich sind, werden weiter die Umsätze fehlen. Trotzdem laufen die Kosten und Finanzierungen für die Fahrgeschäfte weiter.
Daher hat der Finanzausschuss des Landtages die im Haushalt vorgesehen Mittel von 3 Mio. Euro zur Hilfe der Schaustellerbetriebe, die überwiegend als Familienbetriebe geführt werden, freigegeben.“
Die Soforthilfe wird im Wege einer nicht rückzahlbaren einmaligen Leistung als Wertausgleich von Abschreibungen für die Zeit vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 zur Sicherung des Betriebskapitals und zur Überwindung der existenzbedrohenden Wirtschaftslage für Einnahmeausfälle gewährt.
Antragsberechtigt sind hauptberufliche Schaustellerinnen und Schausteller mit Sitz in Schleswig-Holstein.
Sie können Soforthilfe bis zur Höhe von 95 % der für betriebliche Investitionen im Bewilligungszeitraum errechneten linearen Abschreibungen beantragen. Die Leistung darf die Höhe der jährlichen Tilgungen nicht überschreiten. Förderfähig sind Abschreibungen von betrieblichen Investitionen für Neu- und Ersatzbeschaffungen.
Nach Veröffentlichung der Richtlinie können Anträge bis zum 15. August 2020 ausschließlich per E-Mail an die Adresse soforthilfeschausteller@bimi.landsh.de gestellt werden.
Das Antragsformular für das Soforthilfeprogramm sowie eine Vorlage für den Bestätigungsvermerk sind nach Veröffentlichung unter www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Kultur abrufbar.
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Max Schmachtenberg
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