| Nr. 183/09

Korrekturbedarf beim Energie-Einspeisegesetz

Biogasanlagen werden zunehmend zu einer Belastung für den Frieden in den Dörfern. Die durch das Energie-Einspeisegesetz attraktiven Stromvergütungen veranlassen immer mehr Investoren Biogasanlegen zu bauen.

Diese Anlagen, die vorrangig mit Mais betrieben werden, benötigen zur sicheren Rohstoffversorgung erhebliche Anbauflächen. Bedingt durch die hohe Stromvergütung können Anlagenbetreiber zum Teil erheblich höhere Pachtpreise für die notwendigen Flächen zahlen als örtliche Landwirte, die ihre Betreibe erweitern wollen.

Die Konkurrenzsituation zwischen Anlagenbetreibern und Landwirten ist Zündstoff für Auseinandersetzungen, die nur durch eine Absenkung der Stromvergütung aus der Welt zu schaffen sind.

„Als Lösung dieses Problems kommt nur eine Novellierung des Energie-Einspeisegesetztes in Frage“ erklärte Claus Ehlers.

Auch wenn die aktuellen Stromvergütungen für Biogasanlagen erst seit Januar 2009 gelten, so müsse man dennoch zu der Erkenntnis kommen, dass diese zu üppig ausgefallen seien. Hier bestehe dringender Korrekturbedarf, um erweiterungswilligen Betrieben eine Chance einzuräumen.

Grundsätzlich seien Biogasanlagen nicht abzulehnen. Bedingung sei jedoch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Kosten der Anlagen und der Einspeisvergütung. Diese dürften nicht so bemessen sein, dass sie in den Dörfern zu Verwerfungen führen

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