Bürgerbeteiligung an der Energiewende | | Nr. 74/20
Korrektur: TOP 20: Wir bringen die Energiewende voran
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
Im Jahr 2016 ist bei uns in Schleswig-Holstein, durch das Innenministerium, das Wirtschaftsministerium und die Staatskanzlei geprüft worden, ob eine Regelung wie in Mecklenburg–Vorpommern zur Bürger- und Gemeindebeteiligung Anwendung finden kann.
Eine entsprechende Regelung wurde in Schleswig-Holstein allerdings aufgrund rechtlicher Bedenken nicht umgesetzt.
Und raten Sie mal, wer damals an der Regierung und federführend in der Verantwortung war?
Richtig, sie - ihre SPD !
In Mecklenburg-Vorpommern, ist übrigens dazu zwischenzeitlich Beschwerde, sowohl beim Landesverfassungsgericht als auch beim Bundesverfassungsgericht, erhoben worden.
Mein Fazit also zunächst zu Ihrem Antrag: gut gemeint ist nicht gut gemacht und abschreiben reicht nicht.
Was sollte jetzt geprüft und umgesetzt werden?
Wie kommen wir ziel- und ergebnisorientiert weiter?
Wichtig für die Akzeptanz und da sind wir uns einig, sind frühzeitige Informationen und Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen
Schleswig–Holstein ist mit seiner Beteiligung im Planungsumfeld bereits heute Vorbild.
Auch freiwillige finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger gehören dazu.
Dies ist beispielsweise an der Westküste, vor allem in Nordfriesland mit ihren Bürgerwindparks gut gelungen.
Kommunen steht es frei, sich ebenfalls aktiv zu beteiligen. Über das Ob und das Wie muss vor Ort diskutiert und entschieden werden.
Wir treten weiterhin für die Stärkung der Bürgerwindparks sowie die besondere Berücksichtigung von Energieerzeugungsgemeinschaften ein.
Wir regen auch an, auf Bundesebene eine Service-Stelle für breit angelegte Information und weitere akzeptanzfördernde Maßnahmen einzurichten.
Die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein hat im Koalitionsvertrag vereinbart, eine unabhängige Clearing-Stelle auf Landesebene, für Fragen des Windkraftausbaus einzurichten, die bei Konflikten moderiert und vermittelt, sowie Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen berät.
Die gesetzgeberischen Grundlagen für die Clearing-Stelle befinden sich aktuell in der Erarbeitung.
Und dann noch zum Stichwort Zubau:
Zur Umsetzung der Energiewende muss von der Bundesregierung ein Zeit- und Mengengerüst für den Ausbau der Erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung des Atomausstiegs und des Ausstiegs aus der Braun- und Steinkohle über Zwischenschritte 2030, 2040 bis 2050 vorgelegt werden.
Die Erhöhung des Ausbauziels für die Offshore Windenergie von 15 GW auf mindestens 20 GW bis 2030 kann nur ein Zwischenziel sein.
Weitere Erhöhungen werden erforderlich werden um unsere Ziele zur Dekarbonisierung (65% EE am Bruttostromverbrauch bis 2030) zu erreichen.
Ich fasse zusammen:
1. Schaffung einer bundesweiten Regelung für frühzeitige Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten
2. Durchführung einer bundesweiten Akzeptanzkampagne für den Ausbau der Windenergie
3. Freiwillige finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie Angebote für Vergünstigungen
4. Beim Ausbau der Windenergie muss dabei aus Sicht Schleswig-Holsteins auch sichergestellt werden, dass gerade die Kommunen profitieren, die auch die tatsächliche Belastung tragen.
Dies kann möglicherweise durch die Änderung der Gewerbesteuer-Zerlegung zugunsten der Standortgemeinden geschehen und sollte geprüft werden.
Meine Damen und Herren,
wie sie sehen packt auch hier Jamaika kräftig an.
Ich bitte Sie diesem Antrag zuzustimmen, herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel