| Nr. 147/11
Kormoranverordnung hat sich bewährt
Zu der heute im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches zur Verlängerung der Kormoranverordnung erzielten Übereinstimmung erklärte der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Michael von Abercron:
„Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt die fast unveränderte Fortschreibung der Kormoranverordnung für Schleswig-Holstein. Die stabilen Bestände der Kormorane belegen, dass sich die Maßnahmen zur Abwehr fischereiwirtschaftlicher Schäden im Rahmen der Verordnung im Wesentlichen bewährt haben.
Wir unterstützen auch alle Bemühungen, auf europäischer Ebene zu verbesserten Regelungen im Rahmen des Kormoran-Managements zu gelangen. Unabhängig davon ist es langfristig notwendig, ernsthaft über die Notwendigkeit nachzudenken, den Kormoran angesichts seiner sehr hohen Bestände weiterhin als besonders geschützte Art einzustufen. Mit einer möglichen Herausnahme aus dem Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie wäre es sehr viel einfacher, flexiblere und unbürokratischere Regelungen, sowohl zum weiteren Schutz des Kormorans, als auch der Fische und der Fischereiwirtschaft zu erlassen. Besonders deutlich wird dies beim europäischen Aal-Management, wo erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen werden, um die Aalpopulation zu stärken. Vieles spricht im Augenblick dafür, dass ein Großteil dieser Aalbesatzmaßnahmen zeitnah durch den Kormoran sofort wieder gefressen wird. Ein europäisches Aal-Management darf aber kein Fischfutterprogramm für Kormorane werden – damit hätte es sein Ziel verfehlt.“
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Max Schmachtenberg
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