| Nr. 086/13

Klaus Schlies Null-Toleranz-Strategie gegen kriminelle Rockerbanden hat jeder rechtlichen Prüfung standgehalten

Die polizeipolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Astrid Damerow, hat die heutige Zurückweisung der Beschwerde der Hells Angels Flensburg gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des OVG Schleswig durch das Bundesverwaltungsgericht begrüßt. Das Oberverwaltungsgericht hatte ein Verbot der Hells Angels Flensburg durch den früheren Innenminister Klaus Schlie vom April 2010 bestätigt.

„Das mutige und konsequente Vorgehen von Klaus Schlie und der damaligen Landesregierung gegen kriminelle Rockerbanden hat mit der heutigen Entscheidung jeder rechtlichen Überprüfung stand gehalten“, erklärte Damerow in Kiel.

Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Handeln von Klaus Schlie damals in rechtlicher Hinsicht teilweise kritisiert worden war.

„Das macht noch einmal deutlich, wie mutig seine Entscheidungen damals waren. Schleswig-Holstein hat den Weg dafür bereitet, dass auch in anderen Bundesländern mittlerweile verstärkt ein so stringentes Handeln gegen solche Gruppen stattfindet“, sagte Damerow in Kiel.

Der damalige Innenminister habe die Notwendigkeit eines Verbots zur Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung erkannt. „Er hat sich an dieser Stelle nicht beirren lassen und nun auch durch die Gerichte eine Bestätigung seiner Rechtsauffassung erhalten. Dies verdient höchsten Respekt“, so Damerow.

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