| Nr. 305/12
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte angesichts der Problemlage kontraproduktiv!
Die CDU-Landtagsfraktion hat sich in ihrer gestrigen (07. August 2012) Sitzung klar gegen die von der Dänen-Ampel geplante Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ausgesprochen und diese Ablehnung auch in einem Antrag für die kommende Landtagssitzung formuliert:
„Spätestens die heutige Berichterstattung zeigt, dass die Problemlage eine völlig andere ist, als uns die Koalitionäre weis machen wollen. Die Politik muss sich damit befassen, wie wir unsere Polizisten vor immer aggressiveren Übergriffen schützen. Ich fordere Innenminister Breitner und die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und SSW auf, dafür Lösungen vorzulegen. Das ist auch eine Frage der Fürsorge gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten und ihren Familien“, erklärte die polizeipolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Astrid Damerow, heute (08. August 2012) in Kiel dazu.
Demgegenüber beschritten die Regierungsfraktionen den gegenteiligen Weg. Mit der Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht werde den Polizistinnen und Polizisten sowie auch der Bevölkerung eingeredet, dass die Vorgehensweise der Polizei eine solche Kennzeichnung erfordere. Dies sei Wasser auf die Mühlen all derer, die im Rahmen von Großeinsätzen behaupteten, die Landespolizei gehe mit unverhältnismäßiger Härte vor.
„Schleswig-Holsteins Polizei hält sich in vorbildlicher Weise an das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Es gibt keinen einzigen Fall unverhältnismäßiger Vorgehensweise in Schleswig-Holstein, der aufgrund einer fehlenden Kennzeichnungspflicht nicht aufgeklärt werden konnte. Ich fordere den Innenminister und die regierungstragenden Fraktionen auf, dies endlich zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln“, so Damerow.
Der Antrag der CDU-Fraktion sieht entsprechend vor, auf eine Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten zu verzichten.
„Ein einvernehmlicher Beschluss des Landtages über diesen Antrag wäre gerade nach der öffentlichen Debatte über die Kennzeichnungspflicht ein deutliches Zeichen gegenüber unserer Landespolizei und auch gegenüber der Bevölkerung, dass der Gesetzgeber aus den jüngsten Erkenntnissen die richtigen Schlüsse zieht. Transparenz darf nur soweit gehen, dass unsere Polizisten und ihre Familien nicht gefährdet werden“, so die Polizeiexpertin abschließend.
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Max Schmachtenberg
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