| Nr. 45/2008
Keine Kürzungen für Freie Schulen - Übergangsregelung für das Jahr 2008 steht
Die Fraktionen von CDU und SPD haben in ihren heutigen Sitzungen die in der Landtagssitzung vom Dezember letzten Jahres angekündigte Übergangsregelung zur Fortschreibung der derzeitigen Zuschüsse an die Freien Schulen für das Kalenderjahr 2008 rückwirkend zum 01. Januar beschlossen. Dies gaben die bildungspolitischen Sprecher beider Fraktionen, Susanne Herold und Dr. Henning Höppner, heute (12. Februar) in Kiel bekannt. Vorbehaltlich einer Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtags werden diese Schulen damit für das Jahr 2008 entlastet.
„Damit halten wir unsere Zusage, den freien Schulen schnell und unbürokratisch bereits für dieses Jahr zu helfen“, so Herold und Höppner.
Darüber hinaus müsse in den anstehenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2009/2010 selbstverständlich dauerhaft tragfähige Regelungen getroffen werden, damit die freien Schulen in Schleswig-Holstein eine Planungssicherheit haben und ihre Existenz nicht gefährdet wird.
ENTWURF!!!
Änderungsantrag
der Fraktionen von CDU und SPD
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes und des Haushaltsgesetzes 2007/2008
Zu Drs. 16/1762
Der Landtag wolle beschließen:
Artikel 1
Änderung des Schulgesetzes
Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24. Januar 2007 verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2007 (GVOBl. 2007, S. 39) wird wie folgt geändert:
§ 148 wird ein neuer Absatz 15 angefügt:
„(15) Abweichend von § 122 werden die Schülerkostensätze, die im Kalenderjahr 2007 gelten, für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2008 fortgeschrieben:
Artikel 2
Änderung des Haushaltsgesetzes 2007/2008
Das Haushaltsgesetz 2007/2008 vom 14. Dezember 2006, verkündet als Artikel 1 des Haushaltsstrukturgesetzes zum Haushaltsplan 2007/2008 (Haushaltsstrukturgesetz 2007/2008) vom 14. Dezember 2006 (GVOBl. 2006, S. 309), wird wie folgt geändert:
In dem Gesetz als Anlage beigefügten Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein
1. erhöht sich der Ansatz 2008 des Titels 0710 – 684 02 MG 07 „Zuschüsse an private allgemeinbildende Schulen (ausgenommen Waldorfschulen)“ von 9.568,1 T€ um 295,2 T€ auf 9.863,3 T€.
2. erhöht sich der Ansatz 2008 des Titels 0710 - 684 03 MG 07 „Zuschüsse an private berufsbildende Schulen“ von 6.833,2 T€ um 171,1 T€ auf 7.004,3 T€.
3. erhöht sich der Ansatz 2008 des Titels 0710 - 684 09 MG 07 „Zuschüsse an Waldorfschulen“ von 20.282,0 T€ um 691,7 T€ auf 20.973,7 T€.
4. vermindert sich der Ansatz 2008 des Titels 0711 - 422 01 „Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten“ von 261.994,6 T€ um 1.158,0 T€ auf 260.836,6 T€.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Susanne Herold Dr. Henning Höppner
und Fraktion und Fraktion
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