| Nr. 069/13
Keine Kooperation um jeden Preis
Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Barbara Ostmeier, hält die Unterzeichnung des Staatsvertrages über die Sicherungsverwahrung zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg zum jetzigen Zeitpunkt für unverantwortlich!
„In Hamburg läuft ein gerichtliches Verfahren darüber, ob die dortigen Unterbringungsmöglichkeiten den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügen. Dass die Ministerin während des laufenden Verfahrens einen Vertrag unterschreibt, ist unverständlich. Es könnte sich als teurer Fehler herausstellen, für den der Steuerzahler in Schleswig-Holstein dann aufkommen müsste“, so die Justizpolitikerin heute in Kiel.
Ostmeier wies darauf hin, dass der Umbau in Fuhlsbüttel vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfolgt sei. Deshalb müsse die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass die dortige Unterbringung den von den Karlsruher Richtern aufgestellten Anforderungen für Sicherheitsverwahrte nicht genüge. Das anhängige Gerichtsverfahren zeige, dass Zweifel bestünden.
„Hier stelle sich die Frage, ob das Justizministerium genau hingeschaut hat. In einem so sensiblen Bereich wie der Sicherheitsverwahrung sind Mängel nicht hinzunehmen“, so Ostmeier.
Das Land habe eine Fürsorgepflicht gegenüber den Menschen in Sicherungsverwahrung und müsse sicherstellen, dass eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Unterbringung erfolge.
„Eine Vereinbarung mit Hamburg macht für unser Land nur Sinn, wenn diese den Vorgaben entspricht und zugleich wirtschaftlich ist. Der Regierung scheint es jedoch um eine Kooperation um jeden Preis zu gehen. Das ist gegenüber dem Land, den Bürgerinnen und Bürgern und den Betroffenen unverantwortlich“, so die CDU-Justizexpertin abschließend.
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Max Schmachtenberg
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