| Nr. 424/10

Keine Einmischung des Landesrechnungshofs in Haushaltsberatungen

Zur Aussage des Präsidenten des Landesrechnungshofs, Dr. Aloys Altmann, zu einer Schließung der JVAen Flensburg und Itzehoe erklären der innenpolitische Sprecher und die justizpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka und Barbara Ostmeier:

„Der gesetzliche Auftrag des Landesrechnungshofs besteht in der Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Diese Funktion ist notwendig und erwünscht. Dagegen sind der Beschluss und die Verhandlungen über den Haushalt allein ein Recht der Abgeordneten. Daher hat sich der Präsident des Landesrechnungshofs mit politischen Bewertungen und Aussagen zurückzuhalten“, so Werner Kalinka.

Barbara Ostmeier verwies auch auf fachliche Bedenken gegen die Stellungnahme des Rechnungshofes vom 22.11.2010: „Der Präsident des Rechnungshofes erklärt, dass der Betrieb der JVA Flensburg bei Investitionskosten in Höhe von 12,4 Mio. EURO unwirtschaftlich sei. In den aktuellen Diskussionen geht es schon längst nicht mehr um einen derart hohen Betrag. Dabei sind Fragen, in welcher Größenordnung Personal eingesetzt und umverteilt werden kann und welche Sicherheitsstandards angemessen und ausreichend sind, auch justizpolitisch zu beurteilen.“

Kalinka: „Maßnahmen aus den baulichen Zielplanungen der letzten Legislaturperiode waren überzogen und sind von der Landesregierung schon selbst korrigiert worden. Auch zu den JVAen sind weitere Erörterungen notwendig. Die letzte Bewertung treffen die Abgeordneten.“

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